Es freut mich außerordentlich, dass Ihr den Wunsch habt, Kärntens Erstem Dart Sport Verband beizutreten.
Um einen Verein zu gründen, müssen sich sechs Personen zusammenfinden,die den Vereinsvorstand bilden (Obmann, Obmann Stv., Schriftführer, Schriftführer Stv. und Kassier + Kassier Stv).
Das ist die Mindestvoraussetzung um nach österreichischen Vereinsrecht einen Verein anmelden zu können.
Des Weiteren müssen Vereinsstatuten erstellt werden, Musterstatuen sind unten angeführt. Der nächste Schritt ist das Erlangen des Nichtuntersagungsbescheides. Zu diesem Zweck sind die Vereinsstatuten (in dreifacher Ausfertigung) und die Namen und Anschriften des Vereinsvorstandes und der Mitglieder beim zuständigen Magistrat oder bei der zuständigen BH einzureichen (Stempelmarkenpflichtig). Nach ca. 2 Wochen erhält man von der Landessicherheitsdirektion den Nichtuntersagungsbescheid. Eine Kopie desselben und das ausgefüllte Formblatt "Vereinsaufnahme" sind an den KEDSV zu senden.
Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen ist man Mitglied des KEDSV, und die Mitglieder des neuen Vereins sind ab sofort bei allen Turnieren des KEDSV spielberechtigt.
In die Meisterschaft kann man allerdings nur zu Meisterschaftsbeginn (August) einsteigen.
Dies kurz zur Erklärung wie man Mitglied des KEDSV wird.
Sollten weitere Fragen oder Schwierigkeiten auftauchen stehen die Vorstandsmitglieder des KEDSV gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
In diesem Sinne freue ich mich schon auf ein erstes Zusammentreffen in der Meisterschaft oder bei Turnieren und verbleibe bis zu diesem Zeitpunkt mit einem
dartsportlichen GOOD DARTS
Pack Gerald
Präsident KEDSV
| Vereinsgründung | ||||
| Musterbrief - BH | ||||
| Musterstatuten | ||||
| Vereinsaufnahme | ||||
| Spielerpassantrag | ||||