Regelwerk „Turnier-Allgemein“
Sprachliche Gleichbehandlung
Die in diesem Regelwerk verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, alle Geschlechter gleichermaßen.
1. Turnierbetrieb
1.1. Turnierbereich
Der Turnierbereich umfasst alle Bereiche des Veranstaltungsortes, die gemietet oder gepachtet wurden. Zum Turnierbereich gehören:
• Gastronomie Außen & Innen
• Raucherlounge
• Aufenthaltsmöglichkeiten Außen & Innen
• Sitzgelegenheiten Außen & Innen
• Spielbereich
• Turnierleiterbereich
1.2. Spielbereich
a) Außer dem, der im Spiel befindlichen Sportlers darf sich auch ein Mitglied des KEDSV Vorstandes oder der Turnierleitung im Wurfbereich aufhalten.
b) Die Maße in Skizze 1 sind Erfahrungswerte und dürfen vom sportlichen Leiter oder dem Turnierleiter, je nach Beschaffenheit der Räumlichkeiten abgeändert werden.
c) Werden die Geräte näher als 50 cm aneinandergestellt, so ist bei Teamspielen darauf zu achten, dass nur auf jedem zweiten Gerät gespielt wird.
Dem Sportler ist untersagt, das von der Turnierleitung zugewiesene Dartgerät eigenmächtig zu wechseln. Bei Zuwiderhandeln folgt Ausschluss vom Bewerb und es werden auch keine Kosten rückerstattet! Ausnahme nur bei defektem Dartgerät, dies muss aber der Turnierleitung gemeldet werden.
Skizze:
1.3. Speisen & Getränke im Spielbereich
– Der Verzehr von Speisen und alkoholischen Getränken im gesamten Spielbereich ist nicht gestattet. Zuwiderhandeln wird bei der ersten Durchsage entweder vom Turnierleiter oder vom Vorstand des KEDSV mit einer Verwarnung geahndet. Bei der zweiten Durchsage des Turnierleiters oder vom Vorstand des KEDSV folgt die sofortige Disqualifikation des jeweiligen Sportlers. Die Disqualifikation muss vom Turnierleiter oder vom anwesenden Vorstand schriftlich festgehalten werden!
– Im Warte- bzw. Spielbereich ist das Mitnehmen von Getränken bei einem Turnier des KEDSV verboten. Dies gilt auch für anwesende Zuschauer! Bei Nichteinhaltung folgt als Strafe die Disqualifikation von restlichem Turnier.
1.4. Offizielle Termine
a) An festgesetzten, offiziellen Terminen/Veranstaltungen von KEDSV Verband dürfen keinerlei Dart Turniere die den Sportler eine Entscheidung abverlangen, ausgetragen werden. Für weitere Fragen bitte den sportlichen Leiter kontaktieren.
b) Zuwiderhandeln wird für alle beteiligten Personen (Veranstalter, Turnierleitung sowie Helfer) mit Geldstrafen bis hin zum Ausschluss geahndet. (Bei Unklarheiten wird empfohlen sich direkt an den Vorstand des KEDSV zu wenden.)
c) Da sich aufgrund der Strukturen des Verbandes jederzeit Änderungen ergeben können, wird darauf hingewiesen, den Kalender auf der Homepage des KEDSV regelmäßig zu einzusehen.
1.5. Aufbau eines Turniers
– Auswahl des Turnierorts
Der Turnierort muss ausreichend Raum für eine ordnungs- und regelgemäße Durchführung des Turniers gewährleisten! Der Turnierort muss den Sportlern ausreichend Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten bieten.
– Genehmigung des Turnierorts durch den KEDSV
– Ausschreibung an die Ligaverwaltung senden
– Dartgeräte im Lager des KEDSV abholen und aufstellen
– Die Abstände lt. Punkt 4.1. einhalten
– Die Abwurflinie muss so geklebt sein, dass die Hinterkante der Abwurflinie dem Diagonalmaß von 293 cm entspricht.
– Anmeldungen von Spielern für die Bewerbe erfolgt durch den Verein
– Auszahlung der Vereins- bzw. Spielerförderung erfolgt durch den Verein
1.6. Turnierort
– Der Turnierort muss vom KEDSV mindestens 3 Monate vor dem Turnier schriftlich genehmigt werden.
– Der Turnierort muss ausreichend Raum für eine ordnungs- und regelgemäße Durchführung des Turniers gewährleisten. Der Turnierort muss den Sportlern ausreichend Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten bieten
– Danach wird erst die Ausschreibung entgegengenommen.
1.7. Geräte
Die Dartgeräte befinden sich derzeit:
Selfstorage Klagenfurt
Südring 264
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Öffnungszeiten: Täglich von 6 bis 22 Uhr
a) Abholung und Rückgabe nach Absprache mit dem Verantwortlichem des KEDSV
b) Reinigung der Geräte, Entfernung der Spitzen
c) Mängel müssen am Übergabe-/ Übernahmeformular vermerkt werden.
d) Da die Kontrolle erst bei der nächsten Verwendung erfolgt, wird die Reinigungs-/ Reparaturgebühr nachverrechnet.
1.8. Playercard
a) Die Playercard ist bei jeder Anmeldung vorzuzeigen.
b) Hat ein Sportler keine Playercard mit, wird eine Ersatzplayercard ausgestellt. Diese kostet € 20,- und ist direkt bei der Anmeldung zu bezahlen und der austragende Verein hat diese an den KEDSV zu übermitteln.
c) Es ist möglich sich direkt bei dem Landesverband (Ligaverwaltung), ohne Vereinszugehörigkeit, anzumelden. Als Vereinslos kann sich jeder Sportler anmelden, der nicht in einem anderen Verband/Verein/Firma gemeldet ist. Die Teilnahme bei RLT‘s bzw. GPs ist damit möglich. Die Abgaben bleiben gleich wie für jedes andere KEDSV-Mitglied. Es ist ein einmaliger Wechsel in einen Verein des KEDSV möglich.
d) Anmeldungen für Vereinslose werden an Turnierwochenenden nur bis Freitag 12:00 von der Ligaverwaltung entgegengenommen.
e) Sollte sich im Laufe des Turniers herausstellen, dass eine Person gegen die Anmelderegelung verstoßen hat, so wird diese sofort aus dem laufenden Bewerb ausgeschlossen und verliert jeglichen Anspruch auf Rückzahlungen des Nenngeldes und der Sportlerförderung.
f) Der ÖDV hat aktuell noch keine Playercards, sondern nur Nummern.
1.9. Turnierausschreibungen
Die Turnierausschreibungen werden vom Grafiker des KEDSV erstellt. Dieser braucht vom Veranstalter folgende Unterlagen:
– Adresse Spielort (genaue Beschreibung)
– Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Tel. Nr., Mail-Adresse)
– Eventuelles Vereinslogo
– Logos von den Sponsoren
Alle Unterlagen sind an folgende E-Mail Adresse Graphik@kedsv.at zu senden.
1.10. Zeitablauf
Jeder Sportler ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Aufruf beim Gerät / Board zu erscheinen. Erscheint der Sportler nach dem zweiten Aufruf nicht innerhalb von 5 Minuten, so hat der Sportler das Set verloren. Provoziert ein Sportler laufend zweite Aufrufe, so kann die Turnierleitung eine Verwarnung aussprechen oder den Sportler vom laufenden Bewerb ausschließen.
1.11. Turniere
Die Vereine sind verpflichtet, zu allen KEDSV Turnieren (Electronic- & Steel Dart), mindestens einen Sportler pro Mannschaft zu entsenden. Hat ein Verein zB. 2 Mannschaften, so sind 2 Sportler zu entsenden! Bei Nichtentsenden eines Sportlers, wird eine Strafe lt. Strafenkatalog gestellt.
1.12. Steel Dart Turnier
Lt. Gültigen ÖDV-Regelwerk
http://www.dartsverband.at/index.php/verband-downloads
1.13. ÖDSO / ÖDV Turniere
Gültiges Regelwerk beachten!
1.14. Bekleidung
a) Das Tragen von Vereinsoberbekleidung ist Pflicht!
b) Definition „Vereinsoberbekleidung“:
• Die Vereinsoberbekleidung muss Name bzw. Logo des aktuellen Vereins sichtbar enthalten sein.
• Die offiziellen KEDSV Bundesliga-Shirts sind erlaubt
• Keine Trägerleibchen bzw. ärmellose Vereinsoberbekleidung
• Keine bauchfreien Tops
• Keine Aufkleber, Sticker, …
Sollten Lieferverzögerungen für die Vereinsoberbekleidung anfallen, oder der Sportler ist gerade neu angemeldet worden (max. 2 Wochen), so ist dies sofort dem sportlichen Leiter schriftlich mitzuteilen! In diesem Fall muss der Sportler ein einfärbiges T-Shirt ohne Logos und Aufschriften tragen. Ein Sportler, der auch bei einem internationalen Verband (PDC) spielt, darf auch das Sponsoring Shirt bei einem Turnier tragen.
c) Eine schwarze lange Hose / knielanger Rock ist vorgeschrieben! Zuwiderhandlung folgt Disqualifikation vom Turnier.
d) Definition „schwarze lange Hose / knielanger Rock“:
• Reine lange schwarze Hose bzw. knielanger Rock
• Schwarze Jeans sind erlaubt
• Keine Logos oder Aufschriften
• Keine ausgewaschene Hose oder Rock
• Keine kurze Hose, Schottenrock, Kilt
• Keine zerrissene Hose / Rock
• Keine bunten Streifen
• Keine dunkelblaue oder graue Hose / Rock
• Keine Jogginghosen
• Keine andersfarbigen Jeans
• Keine Hosen mit offensichtlich aufgenähten Säcken/Taschen (Securityhose)
e) Kopfbedeckung ist erlaubt, wenn aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist oder aus religiösen Gründen.
f) Definition „Kopfbedeckung“:
• Außer aus medizinischen Gründen (z.B. ein Hörgerät) ist das Tragen von Kopfhörern und Headsets während des Spiels und der Siegerehrung verboten. Zuwiderhandlung folgt Disqualifikation vom Turnier.
g) Außer wegen medizinischen Gründens, die der Turnierleitung glaubhaft zu machen sind, ist geschlossenes Schuhwerk zu tragen, das zum Spieleroutfit passt.
h) Bei nicht ordnungsgemäßer Bekleidung wird die Anmeldung nicht angenommen! Sollte dies dennoch gemacht werden und ein Sportler wird im Laufe des Bewerbs entdeckt, bekommt der Sportler eine Strafe lt. Strafen Katalog. Diese Strafe ist nur für einen Tag gültig. Bei Nicht-Bezahlung Ausschluss vom Bewerb!
i) Beim Turnier muss der veranstaltende Verein bei der Anmeldung die Kleidung kontrollieren. Kontrolliert wird im Anmeldebereich, dies gilt ebenso bei Voranmeldungen.
j) Es ist grundsätzlich zu keiner Zeit einer Turnierveranstaltung gestattet, Kleidung mit anzüglichem Aufdruck (auch grafischer Natur), rassistischen oder anderweitig (zB. religiös oder sexuell) diskriminierenden Botschaften oder Symbolen zu tragen. Ebenso ist es den Sportlern untersagt, parteipolitische Werbung auf ihrer Sportbekleidung zu tragen. Jeder Sportler, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist von der Turnierleitung aus dem Bewerb zu nehmen und dem Vorstand des KEDSV verpflichtend zu melden.
Änderungen während der laufenden Saison Vorbehalten!
Gültig für die Saison 2024/2025