Sportlerübertritt
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Sportlerübertritt

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KEDSV Meldung

Transferperiode

Auskunft Sportler

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Geschlecht lt. Geburtsurkunde
Jugendsportler

KEDSV Meldung - Zuletzt gemeldet

KEDSV Meldung - Neumeldung

Einwilligungserklärung

Maximale Dateigröße: 2MB

Wichtige Informationen

- Jedem Sportler muss vor Eintritt im Verein die aktuellen Vereinsstatuten zur Einsicht vorgelegt und auf Wunsch in Kopie ausgefolgt werden.
- Jeder Sportler muss im Vorfeld zusätzlich mündlich über die Kosten und alle wichtigen Details informiert werde (Kosten, Austritt, Dressen, usw..).
- Jedem Sportler muss bei einem Eintritt in einem Verein klar sein, dass der Sportler sich an die Vereinsstatuten zu halten hat.
- Jeder Sportler ist verpflichtet, die Vereinsinternen Verträge zu beachten.
- Sportlerübertrittszeiten lt. Regelwerk beachten.
- Sollte der Sportlerübertritt falsch ausgefüllt sein, wird der Sportler nicht angemeldet. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Angaben/Daten falsch sind, wird der Sportler sofort gesperrt. Der Verein hat die Angaben des Sportlers anhand eines amtlichen Lichtbildausweises zu kontrollieren und ist für die Richtigkeit verantwortlich. Die Anmeldegebühr ist mit Einlangen des Antrags zu bezahlen.
- Sollte sich herausstellen, dass das Formular ohne Wissen des Sportlers, also manipulativ ausgefüllt wurde, trägt der Aussteller die Bearbeitungskosten und der Verein die Manipulationsstrafe!
- Jugendsportler brauchen vom Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einwilligungserklärung. Diese Einwilligungserklärung muss mittels Datei-Upload im Dateiformat .PDF oder .JPG mit geschickt werden!
- Wird die Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten nicht mit geschickt, ist der Jugendsportler nicht spielberechtigt! Ebenso ist der Jugendsportler nicht spielberechtigt, wenn die Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf dem Sportlerübertritt fehlt!
- Datenschutz Anpassungsgesetz 2018 lt. Regelwerk beachten.
- Der obengenannte Sportler hat gegenüber dem zuletzt gemeldeten Verein keinerlei Verpflichtungen bzw. Forderungen mehr.
- Der Konsumentenschutz ist ausgeschlossen!
- Der Sportler bestätigt, das Regelwerk zu befolgen und zu akzeptieren.
- Der Sportler bestätigt, den Abgaben Katalog zu akzeptieren.
- Der Sportler bestätigt, den Strafen Katalog zu akzeptieren.

Haftungsausschluss

- Die Auskünfte dienen ausschließlich der Information des KEDSV.
- Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
- Der KEDSV kann für deren Vollständigkeit und Richtigkeit dennoch keine Haftung übernehmen.
- Der KEDSV praktiziert das Gleichheitsprinzip zwischen Mann und Frau!