Regelwerk „Allgemeiner Teil“
Es gilt immer das aktuelle Regelwerk, dass auch auf der Homepage verfügbar ist!
Wir wünschen euch bei der kommenden Ligasaison und Turnierspielen „Good Darts“ und hoffen in Zukunft auf sportliche Fairness.
Das KEDSV-Regelwerk gilt nur für Veranstaltungen des KEDSV.
Sprachliche Gleichbehandlung
Die in diesem Regelwerk verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, alle Geschlechter gleichermaßen.
Leitfaden des KEDSV
Liebe Dart Sportler!
Am 09. Juni wurde der österreichische Darts Verband (ÖDV) in die Sport Austria aufgenommen und zählt nun offiziell als Sportart. Auch in Kärnten ist die Freude über einen der wohl größten und zukunftsweisendsten Meilensteine in der Geschichte des österreichischen Dartsports groß, insbesondere bezüglich der Nachwuchsförderung: „Durch die Mitgliedschaft des ÖDV in der Sport Austria öffnen sich jetzt auch die Türen der Schulen für uns“. Deshalb wird sich in naher Zukunft auch das Spielgeschehen ändern.
Natürlich hat der KEDSV auch „Werte“, die er vertritt, eine „Eigencharakterisierung“ sowie „Schlüsselbegriffe“, die wir Euch jetzt nahelegen:
• Werte, die wir vertreten
– Dart als Sport für Jeden mit besonderem Akzent als Sportart für Jugendliche.
– den Vereinssport als Organisationsform zur Förderung individueller sportlicher Begabungen zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und sozialen Kompetenzen.
– Innovationen im Dart und seiner Organisation auf Basis von Bewährten.
– Ehrenamt als Organisationsprinzip und ihrem konstruktiven Zusammenwirken.
– Qualität als Erfüllung von Erwartbarem, Vereinbartem, Selbstbestimmten und situativ Notwendigem.
– Teamgeist als Bewusstsein der gemeinsamen Sportausübung und der Zusammenarbeit.
– Respekt als gegenseitige Wertschätzung im Umgang miteinander.
– Fairness im Sinne der Einhaltung von Regeln und der Anerkennung der Leistung anderer und für Fairplay.
– die Steigerung der Lebensqualität durch Dart.
– Loyalität zu Dart, dem Vereinssport und gemeinsamen Entscheidungen im KEDSV.
– Professionalität, sind füreinander ansprechbar und gehen in unserer Dart-Gemeinschaft respektvoll miteinander um.
• Eigencharakterisierung
– Wir sind der Kärntnerische Verband für Dart und gestaltendes Mitglied im Österreichischen Dart- Verband (ÖDV) und in der Österreichischen Dartsport Organisation (ÖDSO).
– Wir organisieren, fördern und pflegen mit unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern den Dartsport in Kärnten sowie in Österreich.
– Toleranz und Integration gegenüber Jedem prägen unser Handeln.
– Wir vertreten die Interessen des Kärntnerischen Dartsports und des Verbandes mit seinen Mitgliedsvereinen und Spielern.
– Wir sind Informations- und Kommunikationspartner für Mitglieder, Mitarbeiter, Verbandsangehörige und der Öffentlichkeit.
– Wir verstehen unsere Verbandsarbeit innerhalb und außerhalb des KEDSV als Teamarbeit und zählen auf die tatkräftige Mitarbeit aller Mitglieder.
– Wir sehen uns als Impulsgeber/Initiator/Berater zur Sicherung und Weiterentwicklung des Dartsports in Kärnten.
– Wir betrachten die Jugend und die damit verbundene Jugendarbeit als Fundamente unseres Dartverbandes und bieten Halt sowie sportliche Förderung.
– Wir vermitteln und fördern soziale Werte. Unsere Funktionsträger und Trainer verstehen sich als Vorbilder.
– Wir bekennen uns zu unserer sozialen Verantwortung – Toleranz, Fairplay, Solidarität und Gleichheit leben wir vor. Jede Form von Diskriminierung, Unfairness und Doping lehnen wir konsequent ab.
• Schlüsselbegriffe
– Dart ist eine Präzession- und Mentalsportart.
– Vereine sind der Zusammenschluss interessierter Sporttreibender und bilden als lokale Repräsentanten die Basis des Verbandes.
– Der KEDSV ist der direkte Ansprechpartner der Bezirke, Vereine, Gestalter der Dartsportentwicklung im Gesamtinteresse des Verbands; sie vertreten die Interessen der Vereine auf Verbandsebene.
– Die Verbandsebene koordiniert die Interessen aller Untergliederungen und nimmt übergeordnete Aufgaben wahr.
– Der Spielbetrieb im KEDSV bietet ein flächendeckendes, vielfältiges Angebot an Spielformen für alle Altersgruppen und Spielstärken, differenziert nach:
– Wettkampfsport ist der dauerhaft organisierte Einzel- und Mannschaftsspielbetrieb auf Basis einer Spielberechtigung.
– Hochleistungssport ist die Summe erfolgsorientierter, intensiver Fördermaßnahmen zur Erreichung eines überdurchschnittlichen Leistungsniveaus. Hierbei unterstützt der KEDSV den ÖDV und die ÖDSO.
– Erfolg ist das Erreichen gesteckter Ziele.
– Ziele sind Maßstäbe, Messgrößen und müssen immer Grundlage jeden Entscheidens, Handelns und Bewertens sein – es gilt: Handeln nur nach Klarheit des Ziels, vereinbarte Ziele sind verbindlich bis zu neuen Entscheidungen, Ziele werden überprüft.
1. Allgemeine Regeln
1.1. Begriffsdefinitionen
a) Spielregeln
Alle Regeln gelten für Dartveranstaltungen, die unter der Obhut des ÖDV, ÖDSO & KEDSV stattfinden, oder denen die Regeln des ÖDV/WDF zugrunde liegen.
b) Wurf (Throw, Jet)
Alle Pfeile müssen nacheinander mit der Hand (den Händen) des Sportlers auf das Board geworfen werden. Ein Wurf besteht aus 3 geworfenen Dartpfeilen.
Betrifft Electronic Dart:
Das Nachwerfen eines Pfeils nach Check des Spieles oder nachdem man sich überworfen hat, ist verboten und zieht einen Pfeilverlust nach sich. D h. in der nächsten Runde darf der oder dürfen die Pfeile nicht geworfen werden. Bei wiederholtem Nachwerfen kommt es zum Legverlust.
Der Wurf wird stehend, hinter der Abwurflinie, ausgeführt, wobei mindestens ein Fuß des Sportlers den Boden berühren muss, sofern körperliche Gebrechen dies nicht unmöglich machen (z.B. Rollstuhlfahrer). In diesem Fall gilt die große Radachse (hintere Radachse) als Fuß.
Jeder im Wurf befindliche Pfeil, der den Körperkontakt, mit dem an der Abwurflinie stehenden oder im Rollstuhl sitzenden Sportler verliert, gilt als geworfen.
Gleichgültig in welche Richtung und egal ob mit Absicht oder nicht, sofern der Sportler den Körperkontakt mit dem Pfeil nicht mehr herstellen kann, bevor dieser den Boden, das Gerät oder andere Gegenstände berührt. Der Sportler kann auch auf einzelne Pfeile des Wurfes oder den gesamten Wurf verzichten. Der Sportler macht das Gerät für den nächsten Sportler spielbereit, indem der Sportler die Spieler-/Wechseltaste drückt.
Ein Dartpfeil, der im Board steckt, aber nicht die elektronische Punktezählung auslöst, darf nicht manuell gezählt werden. Wenn ein Dartpfeil vom Board abprallt, wird er als geworfen angesehen, egal ob damit Punkte erzielt wurden oder nicht. Dieser Dartpfeil darf in dieser Runde nicht noch einmal geworfen werden.
Wird ein Dartpfeil zu früh geworfen (Gerät noch nicht bereit), so gilt dieser Dart als geworfen. Dartpfeile, die neben das Board geworfen werden (in den Auffangring, auf die Gerätefront oder neben das Gerät) zählen „0“ Punkte. Solche Dartpfeile sind für diesen Wurf verloren. Findet kein „Fehlwurfabzug“ durch das Gerät statt, so muss der Sportler nach seinem Wurf auf die Spieler-/Wechseltaste drücken, um das Gerät für den Wurf des Gegners bereit zu machen.
Der Sportler akzeptiert die vom Gerät angezeigte Punktezahl. Bei offensichtlichen Gerätestörungen entscheidet die Turnierleitung oder der Mannschaftsführer.
c) Leg
Ein Leg besteht aus mehreren Würfen und ist das kleinste abgeschlossene Element eines Spieles. Ein Leg ist beendet, wenn ein Sportler mit einem Dart genau auf 0 kommt. Wenn der Pfeil eindeutig im Doppelsegment (nicht zwischen Spinne und Segment) steckt und das Gerät (spielbereit) nicht zählt, so gilt dieses Leg ebenfalls als gewonnen.
d) Spiel (Game, Partie)
Ein Spiel ist das Aufeinandertreffen zweier Sportler oder Teams. Das Spiel ist beendet, wenn ein Sportler (Team) zwei oder mehrere Legs (je nach Spielmodus) gewonnen hat.
e) Match
Unter Match ist ein komplettes Mannschaftsspiel zu verstehen. Innerhalb eines Matches sind Spiele von Sportlern und Teams möglich. Ein Match ist also das Aufeinandertreffen von Mannschaften innerhalb einer Liga ebenso, wie „Vergleichswettkämpfe“ mehrerer Sportler mit dem Ziel die „Gesamtspielstärke“ (als Summe der Einzelergebnisse aus allen Spielen) zu ermitteln.
f) Punkte
Geworfene Darts zählen nur dann Punkte, wenn die Spitze eines Darts noch innerhalb des äußeren Doppelringes steckt oder die Oberfläche des Bords berührt und die erzielte Punkteanzahl der Wurfserie vom Schiedsrichter registriert wurde, sowie die Darts vom Sportler aus dem Board entfernt wurden.
Die Darts müssen vom Werfer selbst aus dem Board genommen werden.
Der aktuelle Punktestand, den ein Sportler oder eine Mannschaft erreicht hat, muss klar und leserlich auf einer Punktetafel oder einem Punktezettel neben dem Board in der Höhe des Boards notiert werden, es sei denn, die Organisatoren entscheiden anders (wenn vorhanden).
g) Schreiber
Der Schreiber ist Schiedsrichter am Board. Der Sportler muss die Darts im Board stecken lassen, bis der Schreiber die geworfene Punktezahl errechnet hat. Zieht ein Sportler seine Darts eher aus dem Board ist kein Einspruch auf die von dem Schreiber vermerkten Punkte zulässig. Es besteht die Möglichkeit eine elektronische Schreib- und Rechenhilfe einzusetzen (PC, Tablet oder Laptop). Eine freie Sicht auf den Bildschirm muss auf jeden Fall gewährleistet sein.
Jeder Sportler hat das Recht einen Schreiber auswechseln zu lassen. Der andere Sportler muss allerdings mit dem Ersatzschreiber einverstanden sein.
h) Team
Ein Team besteht aus zwei oder mehreren Personen (Doppel, Mix, Liga, etc.) wobei kein Wechsel nach Nennschluss und während des Bewerbs zulässig ist.
i) Rufer (Caller)
Die Person, welche die geworfenen Punkte registriert, addiert und ausruft. Übernimmt Schiedsrichteraufgaben, wenn kein Schiedsrichter anwesend ist.
j) Spielbeginn
Das Recht auf den ersten Wurf wird durch das Werfen je einen Dartpfeil auf das Bull`s Eye ermittelt.
k) LEG Beginn
Aktuell gilt Bullwurf!
l) Bullwurf
Der Bullwurf kommt erst zu tragen, wenn im Electronic Dart die Runde 16 erreicht ist.
Vorgehensweise:
• Jeder Sportler wirft einen Dart auf das Bull´s Eye.
• Steckt keiner der 3 Darts im Board kommt der Gegner zum Wurf.
• Steckt ein Pfeil vom Gegner, so hat dieser gewonnen.
• Derjenige gewinnt, dessen Dartpfeil im inneren Bull (Bull’s Eye) steckt oder diesem näher ist.
• Beim Auszählen im Bull gilt:
– Aussenbull ist Aussenbull, Innenbull ist Innenbull
– Stecken 2 Pfeile im ersten Bullwurf im Aussenbull, müssen die Pfeile vor dem erneuten Bullwurf herausgezogen werden. Dies gilt auch für das Innenbull.
– Bei Gleichstand sind die Darts vom Board zu entfernen, ehe nochmals geworfen wird. Es wird nur einmal ermittelt, wer das Game gewinnt.
• Sollte es in den Doppelbewerben zu einer Bullentscheidung in der 16. Runde kommen, so ist jener Sportler an der Reihe, der laut Spielverlauf bei Weiterführung des Spieles zum Werfen an der Reihe ist. D.h. Kommt es bei einem Doppel zu einer Bullentscheidung, wirft zuerst das erste Paar und dann das zweite.
m) Rundenbegrenzung
Im Electronic Dart ist der Bullwurf in der 16. Runde.
Im Steel-Dart entfällt der Bullwurf. Dh. es wird so lange weitergespielt, bis einer der Sportler auf „0“ ist.
1.2. Sportgerät
Bei Turnieren und Ligaspielen des KEDSV dürfen nur Geräte oder Boards eingesetzt werden, die den Spezifikationen des KEDSV entsprechen und als Turniergeräte oder Turnierboards anerkannt sind.
Die Spezifikationen der Dartgeräte und Boards sind:
a) Durchmesser ist 34 cm
b) Die Double- und Tripple Segmente sind 1 cm stark
c) Das Single Bull misst 3,5 cm; das Double Bull 1,2 cm im Durchmesser
d) Die Felder eines Dartgeräts sind in Farben unterteilt.
e) Alle Marken der Dartgeräte und Boards, die diese Spezifikationen aufweisen, sind für den Liga- und Turnierbetrieb zugelassen.
Bei Austausch von defekten Segmenten (Wartung des Dartgeräts), muss das Feld wieder wie im Original aussehen!
Zum Beispiel die Nummer „20“:
Double Segment Rot
Einzel Segmente Blau
Tripple Segment Rot
Gerätebedienung
Beide Sportler haben zu Beginn eines Games darauf zu achten, dass die geforderte Spielvariante mit den richtigen Optionen gestartet wird. Sollte bei den Optionen die entsprechende Taste versehentlich nicht gedrückt worden sein, haben die Sportler wie folgt vorzugehen:
► Der Fehler wird während des Spiels bemerkt:
Der Score und die Runde sind abzuschreiben und das Gerät mit den richtigen Optionen neu zu starten. Anschließend ist der Score wiedereinzustellen, um das Spiel fortzusetzen.
► Ein Sportler steht auf Eins:
Das Leg ist zu wiederholen.
► Das Leg wird mit einer einfachen Zahl beendet:
Das Leg ist zu wiederholen.
► Das Gerät schaltet nach der 10. Runde ab:
Das Leg ist zu wiederholen. Passiert der Fehler mehrmals, folgt Spielabbruch!
► Es wurde die Option Quattro gedrückt:
Das Leg ist zu wiederholen.
► Es wurde beim Gegner ein Wurf beim heraus ziehen des Pfeils abgezogen:
Das Leg wird weitergedrückt, im wiederholten Falle wird das Leg wiederholt.
► Jeder Sportler hat darauf zu achten, dass bei Beginn seines Wurfes das Gerät auf seiner Bahn spielbereit ist. Hat das Gerät nicht umgeschaltet und wirft der Sportler einen Dart auf die Bahn des Gegners, so wird ggf. der Score für den Gegner gezählt (sofern keine Schlechterstellung). Das Gerät wird dann auf die richtige Bahn geschalten, dem Sportler verbleiben nur mehr die Darts, die nicht auf der falschen Bahn geworfen wurden.
► Nachdem die 3 Dartpfeile geworfen wurden, hat sich der Sportler zu vergewissern, ob das Gerät die Würfe gezählt hat. Sollte sich der Score jedoch beim Herausziehen der Dartpfeile verändern, so ist der Spielstand nach dem letzten geworfenen Dart wiederherzustellen.
► Ein Dartpfeil, der im Board steckt, aber nicht die elektronische Punktezählung auslöst, darf nicht manuell gezählt werden. Wenn ein Dartpfeil vom Board abprallt, wird er als geworfen angesehen, egal ob damit Punkte erzielt wurden oder nicht. Dieser Dartpfeil darf in dieser Runde nicht noch einmal geworfen werden.
Wird ein Dartpfeil zu früh geworfen (Gerät noch nicht bereit), so gilt dieser Dart als geworfen. Dartpfeile, die neben das Board geworfen werden (in den Auffangring, auf die Gerätefront oder neben das Gerät) zählen „0“ Punkte. Solche Dartpfeile sind für diesen Wurf verloren. Findet kein “ Fehlwurfabzug “ durch das Gerät statt, so muss der Sportler nach seinem Wurf auf die Spieler-/ Wechseltaste drücken, um das Gerät für den Wurf des Gegners bereit zu machen.
Der Sportler akzeptiert die vom Gerät angezeigte Punktezahl.
Bei offensichtlichen Gerätestörungen entscheidet der Mannschaftskapitän.
1.3. Playercard & Digital-ID
Jeder Sportler muss eine gültige Playercard besitzen und diese zur Ligabegegnung bzw. zum Turnier mitbringen (zur Feststellung der Identität gilt ein Lichtbildausweis). Eine Stichprobenkontrolle erfolgt durch den sportlichen Leiter oder dessen Stellvertreter sowie Mitglieder des Vorstandes.
Ab der Saison 2024/2025 gibt es neue Player-Card-Nummern, die digital verknüpft werden. Damit diese verknüpft werden kann, ist es erforderlich, dass jeder Sportler seine E-Mail Adresse dem KEDSV übermittelt. Hat ein Sportler keine E-Mail Adresse, so wird eine Karte ausgestellt.
Die App der Digital-ID lautet: „Zebra Digital ID“
Diese App ist in allen Stores frei erhältlich!
1.4. Abwurflinie
Die Abwurflinie muss so geklebt, geschraubt oder gemalen sein, dass die Hinterkante der Abwurflinie dem Diagonalmaß von 293 cm entspricht.
Seitenansicht von Board und Standleiste:

1.5. Pfeile
a) Electronic Dart
– Sie müssen elastische Kunststoffspitzen haben, die ein Steckenbleiben in den Bohrungen des Boards ermöglichen.
– Sie dürfen nicht länger als maximal 160 mm sein.
– Das Maximalgewicht des Barrels (Griffteil) darf 19g (produktionsbedingte Toleranz von 5% inbegriffen) nicht überschreiten. Zum Barrel zählen alle Teile zwischen Schaft und Kunststoffspitze (Gewindereduktion und Gewichte). Sollte das Gewicht des Barrels die 19g überschreiten, so wird eine Strafe lt. Strafenkatalog verhängt.
– Das Gesamtgewicht eines Pfeils (bestehend aus Flight, Schaft, Barrel und Spitze) darf 21g nicht überschreiten. Bei Überschjreitung folgt eine Strafe lt. Strafenkatalog.
– Magnetische Pfeile sind wegen eventueller Geräteschäden verboten.
b) Steel Dart
– Die Darts dürfen nicht länger als 30,5 cm und nicht schwerer als 50g sein.
– Ein Dart muss ausfolgenden Teilen bestehen:
– Ein Wurfkörper, an dem eine nadelförmige, metallische Spitze befestigt sein muss.
– Ein Federschaft, der an der anderen Seite des Wurfkörpers befestigt wird.
– Der Federschaft kann aus bis zu vier Teilen bestehen (Schaft, Top, Flight, Flightschoner).
– Karbonspitzen sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandeln erfolgt eine Strafe lt. Strafenkatalog und der Sportler muss diese durch Metallspitzen ersetzen. Hat der Sportler keine Metallspitzen zur Hand, so ist der Sportler für den laufenden Spielbetrieb Disqualifiziert.
1.6. Sonstiges
a) Der Münzeinwurf an den Geräten (eventuell bei Ligaspielen) ist von der Heimmannschaft für beide Teams zu bezahlen.
b) Bei Ligaspielen ist dafür zu sorgen, dass der Spielablauf nicht durch laute Musik oder andere Personen gestört wird.
c) Jeder Sportler ist verpflichtet, seine Begegnungen im nicht alkoholisierten/berauschten (Medikamente, Drogen) Zustand zu bestreiten.
d) Bei Neuanmeldung oder Standortwechsel eines Vereines muss die Spielstätte vom sportlichen Leiter oder vom Vorstand des KEDSV vor Ligabeginn besichtigt und genehmigt werden.
e) Eventuell notwendige Relegationsspiele werden innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldeschluss ausgetragen.
f) Der Veranstalter haftet in keiner Weise für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände.
g) Allgemeinen Nichtraucherschutz beachten!
h) Sollte einem Sportler der Zutritt zur Spielstätte im austragendem Spiellokal verwehrt werden, so ist dies unverzüglich dem sportlichen Leiter zu melden. Diese Ligabegegnung wird dann nachträglich an einem anderen neutralen Spielort unter Aufsicht des KEDSV Vorstandes nachgetragen! Der Spieltermin hierzu wird vom Vorstand des KEDSV vorgegeben und ist bindend! Ist dies schon am Anfang der Saison bekannt, ist dies auch unverzüglich dem Vorstand des KEDSV zu melden. Kostenersatz für das Einschreiten des KEDSV laut Abgabenkatalog.
i) Die Raumtemperatur bei einem Ligaspiel oder bei einem Turnier muss mindestens 22 Grad betragen. Bei Nichteinhaltung folgen Konsequenzen seitens des KEDSV.
1.7. Abgaben / Strafen
Für alle Abgaben gegenüber dem Verband ist der Kassier des Vereins verantwortlich.
a) Der Abgaben-/Strafen Katalog wird zu Saisonbeginn festgelegt. Ebenso ist es auch möglich, den Abgaben- und Strafenkatalog während der laufenden Saison zu ändern.
b) Der Kassier ist lt. Vereinsgesetz §21 VerG für das Gebaren der Kassa zuständig, d.h. Der Kassier hat die laufenden Abgaben, Strafen usw. fristgerecht auf das Konto des KEDSV einzuzahlen. Sollten die Vorschreibungen nicht fristgerecht einbezahlt werden, ist der betroffene Verein nach Ablauf der auf der Rechnung genannten Frist bis zur Bezahlung der offenen Rechnungen für alle Veranstaltungen des KEDSV gesperrt.
c) Geldstrafen die durch Manipulationen durch den Mannschaftsführer allein und/oder dem gesamten Team usw. entstanden sind, sind ebenfalls vom Kassier der betroffenen Vereine an den Verband zu überweisen.
d) Auf den Überweisungen müssen Vereinsname & Rechnungsnummer angeführt sein, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.
e) Die gesamten Abgaben für die Saison haben bis 1 Woche vor Ligabeginn einbezahlt zu sein, ansonsten ist der Verein nicht spielberechtigt.
f) Das Strafgeld kann nur intern an den Vereinssportler weiterverrechnet werden. Dies muss aber lt. Vereinsgesetz in den Vereinsstatuten festgesetzt sein.
g) Alle Zahlungsaufforderungen werden per Mail, in Einzelfällen sogar per Post mittels Einschreiben versendet. Die Kosten hierfür trägt der Verein!
h) Wird bei einem Verein festgestellt, dass die Zahlungsmodalität nicht funktioniert hat, so muss dieser eine Sonderkaution, welche im Abgabenkatalog ersichtlich ist, am Anfang der Saison hinterlegen.
1.8. Einzel- & Doppel-Rangliste
• Die Einzel-Rangliste besteht aus den Einzelwertungen der Turniere sowie die halbe Punktewertung aus dem Grand Prix Kärnten.
• Die Doppel-Rangliste besteht aus den Doppelwertungen der Turniere.
1.9. Dokumente & Logos
Dokumente und Logos, die die auf der Homepage des KEDSV zum Download angeboten werden, sind Eigentum des KEDSV. Diese sind nur für offizielle Veranstaltungen des KEDSV zu verwenden! Werden diese Dokumente und Logos anderswertig eingesetzt und verarbeitet, behält sich der KEDSV vor, Sanktionen zu verhängen!
Diese Sanktionen können sein (werden in einer Sondersitzung des KEDSV Vorstandes bestimmt):
• Geldstrafe
• Anzeige bei der Datenschutzbehörde
• Sperre des betreffenden Sportlers
• Sperre des gesamten Vereins, der die Dokumente und Logos widerruflich benützt hat
1.10. Soziale Medien & Öffentlichkeit
Verhetzendes- oder Verbandsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit, wird in einer Sondersitzung mit dem Sportler / den Sportlern abgehandelt. Kostenersatz für die Sondersitzung siehe Strafenkatalog. Weitere Zivilrechtliche Schritte sind nicht ausgeschlossen.
1.11. Sportlerverträge
Verträge zwischen Sportler und Verein sind grundsätzlich erlaubt. Damit diese auch beim KEDSV eine Rechtsgültigkeit besitzen, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Sportlerverträge, welcher Art auch immer, …
… müssen dem KEDSV mit der Anmeldung übermittelt werden. Der KEDSV prüft diese Verträge!
… dürfen keine nachteilige Auswirkung gegenüber dem Sportler haben.
… dürfen in keinster Weise dem Gesetz widersprechen und mit dem Regelwerk und den Statuten im Widerspruch stehen.
… müssen eigenhändig vom Sportler unterschrieben werden.
Sollten die Sportlerverträge, welcher Art auch immer, nur den geringsten Mangel aufweisen, so werden diese vom KEDSV nicht anerkannt und für ungültig erklärt. Weiters folgen Sanktionen gegenüber dem Verein. Der Sportler kann den Verein unverzüglich verlassen.
Der Sportlerübertritt in einen anderen Verein muss vorab vom KEDSV genehmigt werden!
Weitere Informationen finden sie unter:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/EinkaufundRecht/Wer_Vertraege_abschliessen_kann.html
1.12. Fouls & unsportliches Verhalten
Allgemein
– Fouls und unsportliches Verhalten können zum sofortigen Ausschluss von KEDSV-Veranstaltungen führen und zieht eine Strafe/Sperre nach sich. Dies gilt auch für den Turnierbereich lt. Punkt 4.1
– Wenn ein Sportler nach der jeweiligen Spielbegegnung dem Gegner nicht eine Geste gibt, folgt beim ersten Mal eine Verwarnung, beim zweiten Mal die Disqualifikation des Turniers oder Ligaspiel.
Folgende Gesten sind erlaubt:
o Hand-Shake
o Faust zu Faust
o Fuß zu Fuß
Unsportliches Verhalten
– Spiel verlangsamen/beschleunigen
– nach der Aufnahme dem Gegner direkt entgegen gehen (nicht nach links o. rechts weg) ständigen, nicht erkennbaren Muster mal links, mal rechts weg gehen.
– Darts im Rücken des Gegners klappern
– Dart „zufällig“ im Board „vergessen“
– Darts fallen lassen (vor/hinter dem Gegner)
– „unpassenden“ Moment husten/niesen
– beim Rausziehen der Darts das Board verdrehen
– unnötig den Schreiber auf Fehler hinweisen
– Gegner ansprechen
Leichtes Foul
– Übertreten der Abwurflinie
– absichtliche Spielverzögerungen
– den Gegenspieler beim Werfen ablenken oder stören
– laute Zurufe; laute Anfeuerungsrufe für den eigenen Spieler oder der eigenen Ligamannschaft, während sein Gegenspieler wirft, auch während der laufenden Ligaspielpaarung
– andere Geräuschkulissen (z.B. absichtlich lautes Aufdrehen von Musik, Kuhglocken oder andere lärmende Instrumente, insbesondere, wenn auf zwei Dartautomaten gleichzeitig gespielt wird, usw.)
– wenn ein Auswechselspieler nach Aufforderung am Nachbarautomaten das Spielen nicht einstellt
– wenn ein Spieler während einer laufenden Partie Darts auf einen anderen Automaten wirft
– wenn ein Spieler absichtlich ein Leg/Set verliert
– Während eines Spiels ist das Verlassen des Spielbereiches zum Zwecke des Rauchens, Trinken (alkoholische Getränke), Essens oder Telefonierens ausnahmslos verboten. Es kann zum Verlust eines Legs bzw. Spieles führen.
– Gewichtsüberschreitung des Barrels, maximal 19 g erlaubt!
Grobes Foul
– rassistische Äußerungen jeglicher Art
– Schlagen oder Treten des Dartautomaten
– Beleidigungen; Androhung von Gewalt; obszöne Gesten oder Aussprüche
– wenn ein Ligaspieler aus Wut seine Darts zu Boden, in die Ecke, auf den Tisch oder ähnliches wirft (schmeißt)
– wenn sich Spieler bei einem Ligaspiel weigern – aus welchen Gründen auch immer – gegen einen Gegner zu spielen und ihm somit die Sets schenken, da dies Wettbewerbsverzerrung für die Mannschaft wie auch für den Spieler ist.
– Anrempeln oder ähnliches bei anderen Sportlern oder Mitmenschen
– Massiver Alkohol- & Drogengenuss
– Sexuelle Belästigung (https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/218)
Bei Turnieren gelten auch die oben angeführten Punkte
– Im Warte- bzw. Spielbereich ist das Mitnehmen von Getränken bei einem Turnier des KEDSV verboten. Dies gilt auch für anwesende Zuschauer! Bei Nichteinhaltung folgt als Strafe die Disqualifikation von restlichem Turnier.
– Ständiges Übertreten der Abwurflinie oder Übersteigen während der Wurfbewegung auch beim 3. Dart ist verboten. Dies führt von LEG-Verlust bis zum SET-Verlust. Des Weiteren kann es zur Disqualifikation des Sportlers im Turnier oder in der Mannschaft führen.
Die tatsächliche Entscheidung vor Ort obliegt dem Turnierleiter in Absprache mit einem Vorstandsmitglied. Die Dauer bzw. Höhe wird vom KEDSV im Nachhinein in einer gesonderten Vorstandssitzung verhängt.
1.13. Regelwerk Vereinsunterweisung
Jeder Obmann & jede Obfrau ist verpflichtet, seinen Mannschaftskapitänen das aktuelle Regelwerk zu unterweisen. Es wird empfohlen, dass auch alle Mitglieder des Vereins bei dieser Unterweisung teilnehmen.
Zum Nachweis der Vereinsinternen Unterweisung ist das Formular „Unterweisung Regelwerk“ an den KEDSV bis 1 Woche vor Ligastart zu übermitteln.
Jeder Obmann & Obfrau ist dafür verantwortlich, dass diese Unterweisung verständlich durchgeführt und umgesetzt wird!
1.14. Formulare
Die Formulare sind auf der KEDSV Homepage unter Eingabe des Benutzernamens und des Passworts (Login) abrufbar. Diese Formulare werden immer wieder aktualisiert und sind am neuesten Stand. Wenn ein Sportler zB. einen Spielerpassantrag ausfüllen muss, ist immer das neueste von der Homepage zu verwenden! „Alte Formulare“ werden nicht angenommen! Ebenso müssen alle Formulare elektronisch ausgefüllt werden. Händisch ausgefüllte Formulare werden nicht angenommen und nicht verarbeitet!
Alle Online-Formulare müssen vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Der KEDSV übernimmt keinerlei Haftung für falsch ausgefüllte Formulare. Werden Formulare falsch oder ohne zu wissen anderer ausgefüllt, so zieht es eine Strafe nach sich!
1.15. Auflösung Verein/Team
Die Auflösung hat schriftlich per Mail unter Angabe, Gründe,Antragsteller, Position im Verein, Mail, Telefonnummer sowie die komplette Mitgliederliste mit Kontaktdaten an den Vorstand des KEDSV zu erfolgen.
a) Sollte nach der Ligaeinteilung sich ein Verein/Team auflösen, so können die darin gemeldeten Sportler nicht sofort in ein anderes Team / Verein wechseln.(Stehzeit)
b) es erfolgt eine außerordentliche Vorstandssitzung .
Einziges Thema : Auflösung nach Einteilung
a) Die Kosten für diese Sitzung sind im Vorhinein dem KEDSV zu überweisen.
b) die Sitzung wird erst nach einlagen der Kostenerstattung einberufen.
c) die Obleute der betroffenen Teams können zu dieser Sitzung eingeladen werden.
d) die Freigabe der Sportler erfolgt erst nach Bezahlung aller offenen Beträge
e) allfällige weiter Konsequenzen/Entscheidungen können nur in einer Vorstandssitzung entschieden werden.
f) Sollte ein Verein mehrere Teams haben und sich das Team in der höheren Spielklasse auflösen so muss dieser Platz vom anderen Team nicht nachbesetzt werden.
g) Sollte ein Verein mehrere Teams vereint haben und sich diese abspalten, ist ein Behalten des erspielten Platzes nicht möglich.
Vereinsauflösung während der Saison:
Löst sich eine Mannschaft auf, werden alle bereits gespielten Spiele aus der Wertung genommen, wenn es sich um die Hinrunde handelt (1. Halbzeit – Runde 1-7). Ist die Saison schon in der Rückrunde, werden die Spiele der Hinrunde gewertet und die der Rückrunde aus der Wertung genommen. Sportler, die in der laufenden Saison bereits gespielt haben und deren Teams sich aufgelöst haben, sind in der aktuellen Saison spielberechtigt. Der Wechsel kann nur in der 2. Transferperiode durchgeführt werden.
Vereinsauflösung durch den KEDSV:
– Wird ein Verein oder Mannschaft durch den KEDSV aufgelöst, zB. Zahlungsmoral, so werden nur die gespielten Spiele bis zur Auflösung gewertet.
– Sollte sich ein Verein bzw. eine Mannschaft nach Einteilung der Liga auflösen, so wird eine Bearbeitungsgebühr lt. Strafen Katalog eingehoben. Sollte es zu keiner Zahlung kommen, werden die gemeldeten Sportler gesperrt. Ein „Freikaufen“ der einzelnen Sportler ist möglich.
– Sollte sich ein Team während des laufenden Ligabetrieb auflösen, können die Sportler nicht in einen anderen Verein wechseln (Ausnahme: Transferperiode 2)
Gesperrte- & disqualifizierte Sportler sind bis Ende der laufenden Saison nicht spielberechtigt.
2. Gesetze Österreich
2.1. Bundesgesetz Österreich
Jedes Mitglied des KEDSV, Verein & Sportler hat sich an die Gesetze der Republik Österreich zu halten. Das Epidemie Gesetz (Kurzform EpG) ist ein Bundesgesetz Österreichs, über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen. Das EpG wurde im Jahr 2020 während der COVID-19-Pandemie zum ersten Mal angewendet. Die Bundesregierung kann Verordnungen erlassen, die für die Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Krankheiten notwendig sind. Dies kann von Versammlungsverboten bis hin zu Schließungen von Betriebsstätten erfolgen. Wird solch eine Verordnung erlassen, so ist diese strikt einzuhalten!
Weiterführende Links:
https://www.ris.bka.gv.at https://www.parlament.gv.at/
2.2. Datenschutz Anpassungsgesetz 2018
Die Auskünfte dienen ausschließlich der Information des KEDSV. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der KEDSV kann für deren Vollständigkeit und Richtigkeit dennoch keine Haftung übernehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.dsb.gv.at/
2.3. Jugendschutzgesetz
a) Die Teilnahme am Ligabetrieb und bei Turnieren für Jugend Sportler ist unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes (Einhalten von Ausgehzeiten, Aufsichtspersonen, etc.) gestattet.
b) Für Jugend Sportler fallen keine Anmeldegebühren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an.
c) Bei Turnieren ist kein Nenngeld zu entrichten. Spielberechtigt ab dem 14. Lebensjahr im Ligabetrieb. Unter dem 14. Lebensjahr spielberechtigt im Jugendbewerb und in Ausnahmefällen obliegt die Entscheidung dem Vorstand.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000260
2.4. Anti-Doping Ordnung
Der KEDSV verpflichtet seine Mitglieder zur Einhaltung des von der „Nationale Anti-Doping Agentur“ Austria GmbH (NADA), „World Darts Federation“ (WDF) und der „World Anti-Doping Agency“ (WADA) herausgegebenen Anti-Doping Regeln.
Weiterführende Links:
https://www.wada-ama.org/en
https://www.nada.at/de
https://dartswdf.com/
Alle Meldungen werden vertraulich behandelt!
E-Mail bitte an: doping@kedsv.at
2.5. Nichtrauchergesetz
Ab 1. November 2019 gilt das Nichtrauchergesetz.
• D.h. das Rauchverbot bezieht sich auf alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche von Gastronomiebetrieben und allen sonstigen Räumen (Vereinslokale), ausgenommen sind lediglich Freiflächen (Gastgärten) oder vor dem Lokal.
• Ebenso ist auch das Dampfen von elektronischen Zigaretten sowie Wasserpfeifen in den Räumen der Gastronomie generell verboten. Dampfer müssen dann, ebenso wie Zigaretten-, Zigarren- oder Shisharaucher auf die Freiflächen (Gastgärten) oder vor das Lokal ausweichen.
• Das gilt auch auf geschlossene Gesellschaften an Ruhetagen des Betriebes.
Wird bei Ligabetrieb dennoch geraucht oder gedampft, so kann und darf der Spielgegner das Ligaspiel sofort abbrechen. Das Resultat daraus ist der SET- & LEG Verlust (Electronic Dart: 10:0 / 28:0 // Steel Dart: 10:0 / 30:0) der gesamten Begegnung. Dieser Spielabbruch muss am Spielprotokoll angeführt und dem sportlichen Leiter via E-Mail gesendet werden. Eine Wiederholung der Spielbegegnung ist ausgeschlossen!!!
Weitere Informationen unter:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010907
2.6. Vereinsgesetz
– Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit.
– Ein Verein darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden.
– Dieses Bundesgesetz gilt nicht für solche Zusammenschlüsse, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften in anderer Rechtsform gebildet werden müssen oder auf Grund freier Rechtsformwahl nach anderen gesetzlichen Vorschriften gebildet werden.
– Ein Zweigverein ist ein seinem Hauptverein statutarisch untergeordneter Verein, der die Ziele des übergeordneten Hauptvereins mitträgt. Eine Zweigstelle (Sektion) ist eine rechtlich unselbständige, aber weitgehend selbständig geführte, organisatorische Teileinheit eines Vereins.
– Ein Verband ist ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Ein Dachverband ist ein Verein zur Verfolgung gemeinsamer Interessen von Verbänden.
Weitere Informationen unter:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001917
3. Streitfragen, Proteste (1. Instanz)
3.1. Klärung
Streitfragen sind vorerst mit der Ligaverwaltung zu klären. Diese versucht eine Einigung zwischen den Streitparteien herbeizuführen.
3.2. Schriftlicher Protest
Kann eine Beilegung des Streitfalles nicht herbeigeführt werden und wird von einem oder sämtlichen Streitteilen schriftlicher Protest, fristgerecht erhoben, so hat der KEDSV Vorstand in erster Instanz über den bzw. die erhobenen Proteste zu entscheiden.
3.3. Protestgebühr
Proteste werden nur bearbeitet, wenn die Bearbeitungsgebühr lt. Abgaben Katalog bezahlt wurde (Zahlungsnachweis ist beizulegen).
3.4. Einspruch gegen Entscheidung
Gegen eine Entscheidung des KEDSV Vorstandes, kann von jedem der beteiligten Streitteile binnen einer Frist von einer Woche nach der erfolgten Zustellung der schriftlichen Entscheidung, mittels eingeschriebenen Briefes, oder via E-Mail an e-liga@kedsv.at Einspruch erhoben werden, welcher zu begründen ist. Dieser Einspruch hat in schriftlicher Form zu erfolgen und ist sämtlichen Streitteilen nachweislich zuzustellen. Die weitere Behandlung erfolgt vom Schiedsgericht.
3.5. Ordentliche Gerichte
Die Inanspruchnahme ordentlicher Gerichte anstelle der Verbandsgerichtsbarkeit ist nicht zulässig. Zuwiderhandlungen stellen ein Verbandschädigendes Verhalten dar.
3.6. Sondersitzung
Sollte der Vorstand des KEDSV zu Sondersitzungen oder zur Schlichtung von Vereinsstreitigkeiten zusammentreffen müssen, so ist von beiden Streitteilen eine Gebühr lt. Strafen Katalog zu entrichten.
a) Wird ein Verein bzw. ein Sportler vom KEDSV zu einer Sitzung wegen besonderer Vorkommnisse eingeladen, so hat nur der Verein bzw. die betroffene Person die Gebühr zu entrichten.
b) Erscheint ein Verein (vertreten durch Obmann/Frau) bzw. Sportler nicht, so wird in seiner Abwesenheit eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung tritt mit Übermittlung des Schreibens in Kraft.
c) Diese Entscheidung behält bis zur nächsten Sitzung, an der der Verein bzw. Sportler teilnimmt, seine Gültigkeit.
4. Streitfragen, Proteste (2. Instanz)
Der KEDSV stellt 3 Personen zusammen, die vom KEDSV Präsidenten namhaft gemacht werden. Bei einem Rücktritt von einen oder mehrerer Mitgliedern kann der KEDSV Präsident jederzeit weitere nachnominieren. Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Über einen erhobenen Einspruch hat in letzter Instanz das KEDSV Schiedsgericht zu entscheiden, wobei sämtlichen Streitteilen die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung zuzustellen ist. Diese Entscheidung des KEDSV Schiedsgerichtes ist endgültig und es besteht keine weitere Möglichkeit, dagegen ein weiteres Rechtsmittel zu erheben.
4.1. Sperren
Bei schwerwiegenden unsportlichen Verhalten können Sportler bis auf Widerruf gesperrt werden. Dies gilt insbesondere bei Spielmanipulation und Nichtantritten. Bei Mannschaften, die vom Ligabetrieb ausgeschlossen werden, kann gegen alle Sportler, die bei dieser Mannschaft gemeldet sind, diese Sperre ausgesprochen werden.
Fouls & unsportliches Verhalten lt. Punkt 1.12
Ungebührliche Äußerungen in Wort und Schrift (z.B. auf Medien wie Facebook, Twitter o.ä.) über den ÖDSO / ÖDV und dessen Mitarbeiter, die nicht der Wahrheit entsprechen oder verdreht dargestellt werden, und somit dem ÖDSO / ÖDV schaden könnten, haben eine Sperre bzw. den Entzug der ÖDSO / ÖDV- Spielerberechtigung des Spielers bzw. der Mannschaft zur Folge.
4.2. Disqualifikation einer Mannschaft
Wird eine Mannschaft disqualifiziert, werden alle bereits gespielten Spiele aus der Wertung genommen, wenn es sich um die Hinrunde handelt.
Ist die Saison schon in der Rückrunde, werden die Spiele der Hinrunde gewertet und die der Rückrunde aus der Wertung genommen. Wurde die komplette Saison fertig gespielt bleiben alle Spiele in der Wertung – nur die disqualifizierte Mannschaft verliert alle Punkte und den Sportförderungsbeitrag.
Sportler einer disqualifizierten Mannschaft, die bereits gespielt haben, dürfen in der laufenden Saison bei keinem anderen KEDSV-Team mehr spielen!
5. Streitfragen, Proteste (3. Instanz)
Zur Schlichtung von allen aus dem Verbandsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das verbandsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.
5.1. Zusammensetzung
Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Personen, die Inhaber einer gültigen Spiellizenz oder Ehrenmitglieder des Verbandes sein müssen, zusammen.
Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. Das Schiedsgericht wird derart gebildet, dass jeder Streitteil dem Vorstand eine Person als Schiedsrichter namhaft macht, wobei der Vorstand, ist er selbst bzw. der Verein der andere Streitteil, innerhalb von vierzehn Tagen das weitere Mitglied des Schiedsgerichts namhaft zu machen hat; ist ein anderes Vereinsmitglied vom Streit betroffen, so fordert der Vorstand dieses Mitglied auf, innerhalb von vierzehn Tagen ab Zustellung der Aufforderung ein weiteres Mitglied des Schiedsgerichts namhaft zu machen.
5.2. Schiedsrichter
Diese beiden Schiedsrichterinnen oder Schiedsrichter wählen eine dritte Person zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Können sie sich nicht binnen sieben Tagen einigen, entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.
Nennt der Antragsgegner binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Nennung des Schiedsrichters durch den Antragsteller keinen Schiedsrichter oder nennt es nicht binnen angemessener Frist ein Ersatzmitglied (Punkt 15.2), so gilt dies als Einverständnis mit dem Antrag.
5.3. Schlichtung
Das Schiedsgericht versucht zunächst eine Schlichtung, ist eine solche nicht möglich, ist es zur Entscheidung der Streitsache befugt. Die Streitteile können sich rechtsanwaltlich vertreten lassen, die jeweiligen Kosten dafür tragen jedoch in jedem Fall die jeweiligen Parteien selbst.
5.4. Entscheidung
Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Den Streitparteien ist die Möglichkeit zu bieten, sich zum Streitgegenstand mündlich oder schriftlich zu äußern. Das Schiedsgericht kann, sofern es dies für zweckdienlich erachtet, eine mündliche Verhandlung mit Beteiligung der Streitparteien ansetzen. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Die oder der Vorsitzende des Schiedsgerichts ist für die Ausfertigung der Entscheidung verantwortlich, die jedenfalls eine Begründung zu enthalten hat. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbandsintern endgültig.
Änderungen während der laufenden Saison Vorbehalten!
Gültig für die Saison 24/25