Regelwerk „Electronic Dart“

1. Ligabetrieb

1.1. Spielklassen

Die Liga wird unterteilt in die Spielklassen:

• Kärntner Liga
• Oberliga
• 1. Klasse
• 2. Klasse

1.2. Mindestvoraussetzung Dartgeräte

1 Team – 1 Gerät
2 Teams – 2 Geräte
3 Teams – 2 bis 3 Geräte
4 Teams – 3 Geräte
5 Teams – 4 Geräte
6 Teams – 4 Geräte
7 Teams – 4 bis 5 Geräte
8 Teams – 6 Geräte
9 Teams – 7 Geräte

Die gleichzeitig bespielt werden können!

1.3. Spielbereich

Der Spielbereich gliedert sich in:

a) Gerätebereich: Dieser Bereich wird nur zum Herausziehen der Pfeile und zur Bedienung des Gerätes betreten.
b) Boardbereich: Dieser Bereich wird nur zum Herausziehen der Pfeile betreten.
c) Wurfbereich: Im Wurfbereich hält sich der im Wurf befindliche Sportler auf.
d) Wartebereich: Im Wartebereich halten sich die restlichen Sportler eines Spiels auf.

Außer dem im Spiel befindlichen Sportler darf sich auch ein Mitglied des KEDSV Vorstandes im Wurfbereich aufhalten.

Die Heimmannschaft ist verpflichtet, bei Gerätewechsel mit der Gastmannschaft das ausgetauschte Dartgerät auszumessen (Höhe, Distanz). Dies ist im Protokoll zu vermerken und von beiden Mannschaften zu unterschreiben und das Protokoll von der Heimmannschaft dem sportlichen Leiter via Mail zu übermitteln. Ebenso muss vom Kapitän der gegnerischen Mannschaft beim ersten Ligaspiel die Abwurflinie kontrolliert und am Spielprotokoll die Richtigkeit vermerkt werden! Bei Abschluss des Ligaspiels muss das Spielprotokoll an den sportlichen Leiter gesendet werden!

Die Maße in der Skizze sind Erfahrungswerte und dürfen nur vom sportlichen Leiter oder vom KEDSV Vorstand, je nach Beschaffenheit der Räumlichkeiten abgeändert werden.

Je nach Beschaffenheit der Räumlichkeit im Spiellokal, darf auch der Abstand zwischen 2 Geräten unter 50 cm liegen. Der Mindestabstand von 40 cm muss eingehalten werden!

Skizze:

1.4. Spielstätten Besichtigung/Genehmigung

a) Neue Spielstätten bzw. bei Standortwechsel, werden diese durch den KEDSV besichtigt und abgenommen. Der Termin hierzu wird dem Obmann mindestens 3 Tage vor Besichtigung bekannt gegeben. Dieser hat dafür zu sorgen, dass ein Vorstandsmitglied anwesend ist.
b) Es werden datenschutzkonforme digitale Fotoaufnahmen von der Spielstätte gemacht. Diese dienen als Nachweis bei eventuellen Beschwerden. Speicherung der Fotos: max. 2 Saisonen
c) Die Besichtigung umfasst: Aushang Regelwerk (aktuell), Distanz & Höhe der Dartgeräte/Boards, etwaige Handlungsempfehlungen (COVID), Abstand zwischen den Dartgeräten/Boards
d) Ein Spielort Wechsel in der laufenden Saison muss vom KEDSV genehmigt werden.
e) Sollten die Dartgeräte/Board im laufenden Ligabetrieb verändert werden so müssen diese mit dem Gegner vor Spielbeginn kontrolliert und am Spielprotokoll vermerkt werden.

Bei der Besichtigung muss ein Vertreter des Vereinsvorstandes anwesend sein!

Ist die Spielstätte ordnungsgemäß, wird vom KEDSV eine Spielstätten Genehmigung in Form eines Ausweises ausgestellt. Dieser Ausweis wird dem Obmann des Vereins übergeben (nach Bearbeitung).

1.5. Mannschaft

a) Eine Mannschaft muss von einem im Landesverband gemeldeten Verein stammen.
b) Eine Mannschaft besteht pro Ligaspiel aus mind. 4 Sportlern, höchstens 8 Sportlern, mit mindestens einer Dame und einem Herrn.
c) Es können bei jedem Ligaspiel andere Sportler spielen. Diese müssen jedoch bei dem Verein, für den sie spielen, gemeldet sein.
d) Sollte ein Sportler nicht rechtzeitig zu seinen Spielabschnitten, oder überhaupt nicht zum Ligaspiel erscheinen, so wird sein Spiel nicht gewertet. Diese Spiele sind dann im Electronic Dart im Einzel mit 3:0 und im Doppel mit 2:0 für den Gegner zu werten. Außerdem muss ein Vermerk am Spielprotokoll erfolgen. (zu 3 angetreten)
e) Sollte vor Spielbeginn eine mündliche Vereinbarung über ein späteres Erscheinen eines Sportlers getroffen werden so ist diese einzuhalten. Ein nach Spielen ist bis zur Beendigung der letzten Begegnung möglich. (Ein schriftlicher Vermerk am Protokoll ist von Vorteil)

1.6. Vereins-/ Mannschaftsname

Der Vereins- oder Mannschaftsname sowie das Logo sind so zu wählen, dass keine sexuelle Handlung (Schreibweise oder Sichtweise, sowie in der Aussprache), rassistischer oder religiöser Hintergrund vorweist. Ebenso wird dies vorab vom KEDSV geprüft. Sollte der Name vom KEDSV abgelehnt werden und wird dennoch verwendet, so ist der Verein bzw. die Mannschaft für die Saison gesperrt!

1.7. Spielvarianten

– 8 Einzel 501 Double Out, Best of 5
– 1 Mixed Doppel 501 Double Out, Best of 3, mit League Option
– 1 Offenes Doppel 501 Double Out, Best of 3, mit League Option

1.8. Spielmodus Electronic Dart

Testphase: Das 1. SET beginnt die Heimmannschaft, das 2. SET die Gastmannschaft, jedes weitere SET abwechselnd.

Aktuell gilt Bullwurf!

1.9. Spielermeldung

a) Nachmeldungen von Sportlern während der laufenden Saison sind jederzeit möglich, außer eine aufrechte Sperre ist vorhanden.
b) Bei Neuanmeldungen muss immer ein Spielerpassantrag ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt an die Ligaverwaltung geschickt werden.
c) Sollte es sich um eine „Verlängerung“ handeln, und das Feld „Playercard“ wird mit NEIN angekreuzt, so wird eine Gebühr lt. Abgaben verrechnet.
d) Bei Anmeldungen am Spieltag muss der Spielerpassantrag bis spätestens zum Spielbeginn (19:00) der Ligaverwaltung via E-Mail spielverschiebung@kedsv.at übermittelt werden. Ebenso muss der Gegner vor Spielbeginn darüber informiert werden. Die vollständige Eingabe des Spielprotokolls ist frühestens ab Montag 17:00 Uhr möglich.
e) Es werden nur ordnungsgemäß vollständig mit dem PC oder Laptop ausgefüllte Anmeldeformulare von der Ligaverwaltung akzeptiert.
f) Sollte ein nicht ordnungsgemäß gemeldeter Sportler eingesetzt werden, so werden diese Begegnungen mit 3:0 im Einzel und 2:0 im Doppel für den Gegner gewertet.
g) Meldet sich ein Sportler beim Verein X zu Beginn der Saison an und die Vereinsübertrittszeit ist abgelaufen, so kann dieser Sportler nicht mehr zu Verein Y wechseln. Ausnahme hierzu nur, wenn bei keinem Verein gemeldet.
h) Wird ein Verein aufgrund seiner Zahlungsmoral so weit eingeschränkt, muss der Verein die Anmeldung des Sportlers per Vorkasse via Banküberweisung mit Angabe des Namens des Sportlers und Vereinsnamen, beim KEDSV einzahlen. Wird nicht fristgerecht eingezahlt, ist der Sportler nicht spielberechtigt! ACHTUNG: Bankübliche 2 Werktage, bis die Überweisung am Konto des KEDSV eingelangt ist!
i) Jeder Sportler, der aus einem EU-Land kommt, ist einem Österreicher gleich zu stellen. Für Sportler aus Dritt-Staaten gelten immer die in Österreich aktuellen gültigen gesetzlichen Grundlagen. Sportler aus EU- und Dritt-Staaten dürfen nicht im Nationalteam des Heimatlandes spielen.

1.10. Mannschaftsmeldung

Die Mannschaft hat sich mit dem dazugehörigen Anmeldeformular beim KEDSV fristgerecht anzumelden. Die dazugehörigen Formulare sind auf der Homepage abrufbar. Die Anmeldung ist mit den Unterschriften vom Obmann, Kassier und Schriftführer, sowie die der Mannschaftsführer zu bestätigen. Mit seiner Unterschrift anerkennt der Mannschaftsführer das Regulativ in vollem Umfang.

1.11. Teamübertritt

von 1. Juni bis 31.Juli,

d.h.: In dieser Zeit muss das Team seinem Verein mitteilen, ob er den Verein verlassen oder weiterspielen will. Wenn das Team den Verein verlässt, hat er nach Zahlung aller offenen Forderungen vom Vereinsvorstand eine Teamübertrittsbestätigung zu erhalten. Diese muss das Team dann beim Verein abgeben, bei dem er in der nächsten Saison spielt. Diese Bestätigung ist mit der Anmeldung beim Verband e-liga@kedsv.at vorzulegen. Das Formular ist auf der Homepage des KEDSV abrufbar. Ist der Sportler bereits nach Ablauf der Frist schon bei einem Verein gemeldet, so kann dieser nicht mehr zu einem anderen Verein wechseln. Sollte dieses Team dennoch bei seinem Wunschverein spielen, wird dieser für die darauffolgende Saison gesperrt!

Wichtiger Hinweis:

 Schriftliches Einverständnis des Obmannes oder der Obfrau.
 51% des Teams aus dem Vorjahr müssen im darauffolgenden Jahr im Team spielen.

Sollte eine Manipulation stattfinden und diese bis Saisonende der darauffolgenden Saison nachgewiesen werden, greifen folgende Sanktionen:

1. Jeder der in der Teamübertrittsbestätigung angeführten Sportler erhält eine Strafe lt. Strafen Katalog
2. Verlust des Ligaplatzes
3. Zwangsabstieg in die Unterste Klasse
4. Sperren der in der Teamübertrittsbestätigung angeführten Sportler
5. Die Platzierung ergeht zurück an den ausstellenden Verein

1.12. Sportlerübertrittszeiten

Transferperiode 1: 1. Juni bis 31. Juli

In dieser Zeit muss der Sportler seinem Verein mitteilen, ob er den Verein verlassen oder weiterspielen will. Wenn der Sportler den Verein verlässt, hat er nach Zahlung aller offenen Forderungen vom Vereinsvorstand eine Sportlerübertrittsbestätigung zu erhalten. Diese muss der Sportler dann beim Verein abgeben, bei dem er in der nächsten Saison spielt. Diese Bestätigung ist mit der Anmeldung beim Verband e-liga@kedsv.at vorzulegen. Das Formular ist auf der Homepage des KEDSV abrufbar. Ist der Sportler bereits nach Ablauf der Frist schon bei einem Verein gemeldet, so kann dieser nicht mehr zu einem anderen Verein wechseln.

Transferperiode 2: 1. Dezember bis 31. Dezember

a) Jeder Sportler hat das Recht, ohne Angabe von Gründen den Verein in der laufenden Saison zu verlassen. (Mail an den KEDSV & Verein)
b) Der Sportler kann sich in einem anderen Verein anmelden und am Ligabetrieb teilnehmen.
c) Die Sportlerübertrittsbestätigung ist dem KEDSV zu übermitteln.
d) Der Sportler ist nicht einzusetzen, wenn die gleiche- oder die darunterliegende Ligarunde gespielt wird. Dies betrifft auch Spielverlegungen!!!
e) Muss vom Vorstand des KEDSV genehmigt werden.

1.13. Sportlerabmeldung aus einem Verein

Jeder Verein hat die Möglichkeit, bei einem triftigen Grund einen Sportler in der laufenden Saison vom Verein abzumelden.

a) Der Sportler sowie der KEDSV ist darüber schriftlich zu informieren.
b) Begründung der Abmeldung (Sitzungsprotokoll des Vereins unterschrieben vom gesamten Vorstand)
c) Dem Sportler ist die Meldegebühr nicht zu erstatten.
d) Der Sportler hat das Vereinseigentum unverzüglich zurückzugeben.
e) Die Sportlerübertrittsbestätigung ist dem KEDSV zu übermitteln.
f) Sollte der Sportler aufgrund offener Beiträge aus dem Verein ausgeschlossen werden, erfolgt gleichzeitig eine Sperre bis zur Begleichung dieser. Nach vollständiger Begleichung wird die Sperre aufgehoben.

1.14. Sportlerwechsel in eine andere Klasse (Vereinsintern)

a) Innerhalb einer Spielsaison kann ein Sportler zu einer anderen Mannschaft wechseln.
b) Sollte ein Sportler in einer höheren Klasse gemeldet sein, aber bis dato nicht gespielt haben, so darf dieser in eine untere- oder gleiche Klasse wechseln.
c) Sollte ein Sportler einen unberechtigten/wiederholten Wechsel vollziehen wird dieser sofort für die gesamte Saison gesperrt. (Eine Geldstrafe wegen Manipulation wird vom KEDSV zusätzlich verhängt.
d) Ist der Sportler in einer bestehenden Klasse „Kapitän“ und dieser wechselt, ohne in der bestehenden Klasse gespielt zu haben in eine andere Klasse, so muss dieser schriftlich an den Vorstand des KEDSV folgendes übermitteln:

• Name des neuen Kapitäns
• E-Mail-Adresse und Tel. Nr.: des neuen Kapitäns

Wichtig: Jeder Sportlerwechsel muss schriftlich an den KEDSV erfolgen! Nur dann hat es seine Rechtsgültigkeit!

ACHTUNG: Sollte der Sportler dennoch in der alten Klasse spielen, so wird dieser für die restliche Saison disqualifiziert!

1.15. Vereins-/Teamauflösung

a) Sollte ein Verein mehrere Teams haben und sich das Team in der höheren Spielklasse auflösen so muss dieser Platz vom anderen Team nicht nachbesetzt werden.
b) Sollte ein Verein mehrere Teams vereint haben und sich diese abspalten, ist ein Behalten des erspielten Platzes nicht möglich.
c) Vereinsauflösung während der Saison: Löst sich eine Mannschaft auf, werden alle bereits gespielten Spiele aus der Wertung genommen, wenn es sich um die Hinrunde handelt (1. Halbzeit – Runde 1-7). Ist die Saison schon in der Rückrunde, werden die Spiele der Hinrunde gewertet und die der Rückrunde aus der Wertung genommen. Sportler, die in der laufenden Saison bereits gespielt haben und deren Teams sich aufgelöst haben, sind in der aktuellen Saison spielberechtigt. Der Wechsel kann nur in der 2. Transferperiode durchgeführt werden.

Gesperrte- & disqualifizierte Sportler sind bis Ende der laufenden Saison nicht spielberechtigt.

d) Vereinsauflösung durch den KEDSV: Wird ein Verein oder Mannschaft durch den KEDSV aufgelöst, zB. Zahlungsmoral, so werden nur die gespielten Spiele bis zur Auflösung gewertet.
e) Sollte sich ein Verein bzw. eine Mannschaft nach Einteilung der Liga auflösen, so wird eine Bearbeitungsgebühr lt. Strafen Katalog eingehoben. Sollte es zu keiner Zahlung kommen, werden die gemeldeten Sportler gesperrt. Ein „Freikaufen“ der einzelnen Sportler ist möglich.

1.16. Mannschaftskapitän

• Der Kapitän vertritt die Mannschaft nach außen hin und ist für den regelkonformen Ligabetrieb bei Heimspielen verantwortlich. Er kann jedoch jederzeit eine Vertretung namhaft machen. Dies ist bei der Ligaverwaltung meldepflichtig.
• Die Mail Adresse des Kapitäns muss im Datenzentrum hinterlegt werden! Diese ist auch für die Spielverlegung notwendig.
• Er hat dafür zu sorgen, dass diese immer aktuell ist.
• Es wird empfohlen, dass der Google Kalender des KEDSV am Handy des Mannschaftskapitäns installiert wird, damit ein reibungsloser Ligaverlauf gegeben ist.
• Es müssen alle Spielbegegnungen ordnungsgemäß gespielt werden (auch bei 6:1 für den Gegner)!!!

Der Mannschaftskapitän ist zuständig für:

a) Dass, das aktuelle Regelwerk im Vereinslokal aufliegt und für alle Vereinsmitglieder zugängig ist.
b) Regelmäßiges Nachschauen der Ligatermine im Kalender auf der KEDSV Homepage.
c) Die Einhaltung der Ligaregeln und den ordnungsgemäßen Ablauf der Ligabegegnung. Der Kapitän ist ebenfalls dazu verpflichtet jegliche Manipulation bzw. Versuche zu unterbinden oder / und dem sportlichen Leiter oder dessen Stellvertreter zu melden.
d) Die Gerätebereitstellung mindestens 15 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn, für die Gastmannschaft zum Einwerfen.
e) Die Kontrolle des Ligaprotokolls bei Spielbeginn um 19:00, (Richtigkeit der Aufstellung, Leserlichkeit und Vollständigkeit, keine Kosenamen – Spitznamen – Abkürzungen)
f) Das Kontrollieren und Bestätigen (durch seine/ihre Unterschrift) des Ligaprotokolls nach der Begegnung.
g) Das ordnungsgemäße Eintragen der Spielpaarungen sowie die Kontrolle der eingetragenen Paarungen und Ergebnisse ins Datenzentrum sind von beiden Mannschaften durchzuführen. Mit der Bestätigung wird die Richtigkeit festgestellt.
h) Er hat darauf zu achten, dass sich Sportler, welche lt. Spielablauf an der Reihe sind, sofort am Dartgerät einfinden.
i) Beide Mannschaftskapitäne überprüfen anhand des Spielprotokolls, dass die richtigen Namen aufgerufen werden. Jeder Spieler, der aufgerufen wird, hat sich unverzüglich an der Abwurflinie einzufinden. Wenn ein aufgerufener Sportler nicht an der Abwurflinie erscheint, wird er von beiden Mannschaftsführern letztmalig aufgerufen. Wenn er dann nach 5 Minuten immer noch nicht an der Abwurflinie erscheint, ist das Spiel 0:3 verloren. Die Spieler dürfen den Bereich der Abwurflinie nicht verlassen, bevor das Spiel beendet ist.
j) Das Spielprotokoll ist von der Heimmannschaft bis spätestens Montag 24:00 Uhr nach der jeweiligen Begegnung einzugeben. Die Gastmannschaft hat es bis spätestens Mittwoch 24:00 Uhr nach der Begegnung zu bestätigen. Sollte das Spielprotokoll nicht fristgerecht eingetragen bzw. bestätigt sein, so wird eine Strafe lt. Strafen Katalog verhängt.
k) Sollte das Datenzentrum nicht erreichbar sein, so ist die Ligaverwaltung vor Ablauf der eingetragenen Fristen per Mail zu informieren. Nachträglich werden keine Reklamationen anerkannt.
l) In Streitfällen muss das Ligaprotokoll der Ligaverwaltung vorgelegt werden. Es wird jedoch von der Ligaverwaltung nur anerkannt, wenn es vorschriftsmäßig ausgefüllt ist.
m) Der Mannschaftskapitän hat außerdem darauf zu achten, dass alle Sportler während des Ligaspiels Ihre Vereinsoberbekleidung tragen. Sollte keine Vereinsoberbekleidung getragen werden, so ist dies am Protokoll, sowie im Datenzentrum als Vermerk einzutragen, und es kommt zu einer Strafe lt. Strafen Katalog. Ausnahme nur, wenn die Lieferzeit bei einem neu angemeldeten Sportler über den Spieltermin hinaus geht!
n) Wird eine Begegnung im Datenzentrum falsch eingetragen, so ist das Spielprotokoll von der Heimmannschaft an die Ligaverwaltung oder den sportlichen Leiter via E-Mail zu übermitteln!
o) Sollte einem Sportler der Zutritt zur Spielstätte im austragendem Spiellokal verwehrt werden, so ist dies unverzüglich dem sportlichen Leiter zu melden!
p) Wird ein verlegtes Ligaspiel an einem Sonntag gespielt, so ist das Spielprotokoll im Datenzentrum bis Montag 24 Uhr einzutragen und bis Mittwoch 24 Uhr zu bestätigen. Wird ein Ligaspiel am Montag gespielt, so muss das Ligaspiel im Datenzentrum noch am selben Tag bis 24 Uhr eingetragen werden (außer das Ligaspiel geht in den nächsten Tag über, dh. Montag 19 Uhr Beginn, Dienstag 1 Uhr Ende, dies muss dem sportlichen Leiter sofort schriftlich mittels SMS mitgeteilt werden) und bis Mittwoch 24 Uhr ebenfalls bestätigt werden.
q) Alle Sportler müssen zu Spielbeginn anwesend sein. Sollten eventuelle Änderungen anfallen, sei es, dass ein Sportler Aufgrund seiner Arbeit früher gehen muss oder Aufgrund seiner Arbeit später zum Ligaspiel erscheint, so ist dies vorab mit dem Kapitän der Gastmannschaft zu vereinbaren. Es ist nicht selbstverständlich, dass es einfach gemacht wird.
r) Die Kontaktdaten des Kapitäns (E-Mail-Adresse & Telefonnummer) sind verpflichtend im Datenzentrum einzutragen
s) Während einer Ligabegegnung des KEDSV darf kein Ligaspiel eines anderen Verbandes gespielt werden. Sollte dennoch ein Verein parallel für einen anderen Verband ein Ligaspiel bestreiten oder einzelne Begegnungen des KEDSV „WO geben“ wird das gesamte Spiel als Nichtantritt gewertet.

1.17. Spielabschnitte / Spielprotokoll

a) Jedes Ligaspiel besteht aus 10 Begegnungen, welche in 3 Spielabschnitte unterteilt sind. Der 1. und der 3. Spielabschnitt bestehen im Electronic Dart aus jeweils einem Damen- und einem Herreneinzel, sowie aus jeweils zwei offenen Einzeln. Der Zweite Abschnitt beinhaltet im Electronic Dart ein Mix-Doppel und ein offenes Doppel.
b) Der Spielberichtsbogen muss vor Spielbeginn ausgefüllt werden. Sobald das Ligaspiel gestartet wurde, ist kein weiterer Eintrag von Spielern mehr möglich!
c) Es darf kein Sportler mehr als 3 Partien spielen!!!
d) Pro Spielabschnitt darf kein Sportler mehr als einmal spielen!!!
e) Pro Spielabschnitt müssen immer 4 verschiedene Sportler eingetragen werden!!!
f) Die Heimmannschaft beginnt verdeckt mit dem Eintragen der Sportler am Spielprotokoll und übergibt anschließend dem gegnerischen Kapitän. Die gegnerische Mannschaft welche als zweites einträgt, sollte die Eintragung der anderen Mannschaft nicht einsehen können. Nach Öffnen des Spielprotokolls sind keine Änderungen mehr möglich.
g) Tritt eine Mannschaft mit nur 3 Sportlern an, so hat diese Mannschaft ein Spiel pro Spielabschnitt zu Null verloren. Ein Antreten mit weniger als 3 Sportlern ist nicht erlaubt!
h) Bei falschem Ausfüllen des Spielprotokolls entscheidet der KEDSV wie dieses Protokoll zu werten ist. zB: wird ein Spieler 4x eingetragen, wird eine gewonnene Begegnung zu Null für den Gegner gewertet.
i) Wird ein Sportler bei einer Mannschaft aufgestellt, der nicht bei diesem Verein oder Mannschaft gemeldet ist, folgt als Konsequenz der Einzug der Playercards von der jeweiligen Mannschaft bei dem der Sportler aufgestellt wurde. Weitere Konsequenzen sind nicht ausgeschlossen und werden in einer KEDSV Sondersitzung behandelt.
j) >>> ACHTUNG <<< In den Feldern H 1 und G 1 müssen die Kapitäne eingetragen werden! Dh. auch eine Dame kann der Kapitän sein!

1.18. Spielabschluss

Nach der letzten Spielpaarung müssen die jeweiligen Mannschaftskapitäne bzw. deren Stellvertreter den ordnungsgemäßen Eintrag des Spielergebnisses kontrollieren. Mit der Unterschrift auf dem Spielprotokoll bestätigen beide Teamkapitäne die korrekte Durchführung der Ligabegegnung. Gegen einen von beiden Teamkapitänen unterschriebenen Spielprotokoll kann kein Protest erhoben werden.

Ausnahmen:

• Es liegt ein Streitfall vor, der bei einem Ligaspiel weder von beiden Mannschaftsführern noch mit Hilfe der Ligaverwaltung geklärt bzw. beigelegt werden kann, so ist am Spielprotokoll von der protestierenden Mannschaft der Vermerk “Protest” anzuführen und zu unterzeichnen. Die schriftliche Begründung für den Protest muss spätestens binnen 3 Tagen nach dem Ligaspiel, wobei der Tag des Ligaspiels für die Berechnung dieser Frist- nicht mitzählt. Sollte keine rechtzeitige Begründung für den erhobenen Protest vorgelegt werden, so gilt der Protest als erloschen.
• Bei Vorliegen eines versteckten Protestgrundes, der erst im Nachhinein erkannt wurde, bzw. erkannt werden konnte (zB. ein Sportler spielt unter einem anderen Namen eines anderen KEDSV Sportlers), ist ein schriftlich begründeter Protest, und zwar binnen 3 Tagen ab Kenntnis des Protestgrundes, an die Ligaverwaltung zu erheben, welche dann der Ligaregeln zu entscheiden hat. Nach Ablauf dieser Frist ist jede Protesterhebung, auch aus einem versteckten Protestgrund, ausgeschlossen. Derart verspätet eingebrachte Proteste sind von der Ligaverwaltung schriftlich zurückzuweisen.

1.19. Spieltermine

a) Der jeweilige Spieltermin aus dem Kalender der KEDSV Homepage ist für alle Ligamannschaften verbindlich. Alle anderen Termine sind ohne Gewähr, außer es ist eine Spielverlegung vorhanden.
b) Spielbeginn ist 19:00 Uhr
c) Es besteht die Möglichkeit max. 3x in der laufenden Saison zu Dritt anzutreten. Diese Regelung sollte allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn kurzfristig ein Sportler ausfällt bzw. wenn keine Terminverlegung möglich ist!
d) Bei höherer Gewalt (Unfall, Stau, Unwetter, Autopanne) muss die gegnerische Mannschaft bis spätestens 19:00 informiert werden. (Ein verbindlicher Spielbeginn ist telefonisch zu vereinbaren.)

Bei Versäumnis der Meldepflicht wird für die anwesende Mannschaft im Electronic Dart ein 10:0 / 28:0 gewertet.

a) Kann eine Mannschaft nicht antreten, weil das Spiellokal aus irgendwelchen Gründen nicht bespielbar ist, so hat sie die Möglichkeit das Heimrecht mit der gegnerischen Mannschaft zu tauschen. Sollten sich beide Mannschaften nicht einigen können, so wird ein Spielort vom KEDSV vorgegeben.
b) Ligaspiele können nach Rücksprache mit der Ligaverwaltung oder dem sportlichen Leiter und mit Einverständnis des Veranstalters auch auf Turnieren des KEDSV ausgetragen werden. Die Ligabegegnung muss allerdings bis Turnierbeginn beendet sein.
c) Bei Spielverschiebungen ist der vereinbarte Termin bindend.
d) Publikationen durch den KEDSV sind zu beachten.

Diese sind:

– What’s App: Obmänner und Obfrauen Gruppe
– Homepage: Google Kalender, Veranstaltungskalender, Ligakalender (Excel)

1.20. Spielverlegung

a) Spielverlegungen werden durch den KEDSV genehmigt. Die Mannschaften haben das Recht, ein Ligaspiel so zu verlegen, dass dies bis zur nächsten Ligarunde gespielt werden muss! Sollte bei einer Anfrage auf Verschiebung kein Ergebnis erzielt werden, so wird ein Termin vom Vorstand bestimmt (nächster Ersatztermin im Kalender). Dieser Termin ist bindend. Wird ein Spiel ohne Genehmigung verlegt, so wird eine Strafe lt. Strafen Katalog verhängt.
b) Jede Mitteilung für eine Spielverlegung muss schriftlich mittels des Formulars „Spielverlegung“ per E-Mail (aufgrund der Datenschutz Grundverordnung 2018) an spielverschiebung@kedsv.at erfolgen. Entsprechendes Formular ist auf der Homepage des KEDSV.
c) Ranghöhere Turniere:

ÖDV-Staatsmeisterschaft, ÖDV-Vereinsmeisterschaft, ÖDV-Bundesliga
ÖDSÖ-Österreichische Meisterschaft, Grand Prix Kärnten, ÖDSO-Bundesliga

Für alle anderen Turniere kann ein Ersatztermin im beiderseitigen Einverständnis gefunden werden.

Ablauf:
Die Mannschaft, die das Ligaspiel verlegen will, setzt sich mit dem Gegner in Verbindung. Der Gegner gibt 3 Termine vor. Sollte es zu keiner Einigung zwischen beiden Mannschaften kommen, so gibt der KEDSV einen bindenden Termin vor – dieser ist einzuhalten.

Am Formular kann sowohl die Heim- oder Gastmannschaft ausfüllen.

ACHTUNG, wenn die Gastmannschaft das Formular ausfüllt, ist es KEIN automatischer Heimrechttausch!

Eine, zwischen 2 Teamkapitänen vereinbarte Spielverlegung muss dem KEDSV Vorstand unter Angabe des neuen Spieltermins spätestens 1 Tag vor dem regulären Spieltermin (Electronic Dart: Freitag) via E-Mail gesendet werden.

Eine Spielverlegung der 13. und 14. Ligarunde ist NICHT möglich!

Vermerk:
• Krankheit
 sollte ein Sportler unerwartet krank werden, so ist dies mittels einer Mail an den KEDSV Vorstand zu übermitteln. Mail: spielverlegung@kedsv.at
• Unfall, höhere Gewalt, Wetter, Heirat, Taufe, Todesfall, …  sind Gründe, um eine Spielverlegung nach hinten zu genehmigen. Der KEDSV Vorstand muss daher sofort informiert werden!
• Turniere
 Ist am geplanten Ligaspieltermin ein höherwertiges Turnier angesetzt, so ist diese entweder vorzuspielen oder so zu verschieben, dass diese bis zur nächsten Ligarunde gespielt werden muss.

Der Vorstand behält sich das Recht vor, eine Spielverlegung nicht zu genehmigen!

Damit beide Kapitäne eine Antwort vom Bearbeiter des KEDSV erhalten können, müssen die Mail Adressen angegeben werden! Außerdem muss das Formular elektronisch ausgefüllt werden!

1.21. Verletzungsbedingte Spielbegegnung

Kann ein Sportler während der laufenden Spielbegegnung verletzungsbedingt nicht weiter spielen, tritt folgende Regelung in Kraft:

• Kein weiterspielen bei einem Spielstand von 2:2, lautet das Ergebnis 3:2 für den Gegner
• Kein weiterspielen bei einem Spielstand von 2:1, lautet das Ergebnis 3:1 für den Gegner
• Kein weiterspielen bei einem Spielstand von 2:0, lautet das Ergebnis 3:0 für den Gegner
• Kein weiterspielen bei einem Spielstand von 0:1, lautet das Ergebnis 3:1 für den Gegner

Der gegnerische Mannschaftskapitän muss vorab darüber informiert werden.

Weiters muss dies dem KEDSV Vorstand mitgeteilt werden.

1.22. Heimrecht-Tausch

Grundsätzlich ist der Tausch des Heimrechts, im beiderseitigen Einvernehmen der betroffenen Mannschaften, möglich und muss dem sportlichen Leiter, mindestens 1 Tag vor dem Spielbeginn, gemeldet werden. Entsprechendes Formular ist auf der Homepage des KEDSV.

Wird in der Hinrunde das Heimrecht getauscht, so wird automatisch auch in der Rückrunde das Heimrecht getauscht. Wurden in der Hinrunde die Begegnungen planmäßig absolviert, so kann in der Rückrunde selbstverständlich kein Heimrecht-Tausch mehr stattfinden. Ausnahmen können nur durch Vorstand des KEDSV festgelegt werden!

1.23. Abbruch Ligabegegnung

Grundsätzlich ist es (außer bei einem defekten Dartgerät) nicht gestattet, eine bereits begonnene Ligabegegnung abzubrechen. Sollte es aus schwerwiegenden Gründen (absolut unzumutbare Spielsituation, höhere Gewalt) trotzdem zum Abbruch der Begegnung kommen, so ist sofort der sportliche Leiter oder die Ligaverwaltung zu kontaktieren. Es wird ein neuer verbindlicher Spieltermin vorgegeben, der von beiden Teams wahrzunehmen ist. Bei der Neuaustragung muss die gesamte Ligabegegnung mit den gleichen Sportlern (wie bei Abbruch) neu durchgeführt werden. Sollte es keine schwerwiegenden Gründe für den Abbruch geben, so werden die verbleibenden, nicht ausgetragenen, Begegnungen jeweils mit 3:0 im Electronic Dart gegen jene Mannschaft strafverifiziert, die das Ligaspiel abgebrochen hat.

1.24. Nichtantritt

a) Tritt eine Mannschaft während der laufenden Saison aus irgendwelchen Gründen nicht an, so erhält Sie eine Strafe lt. Strafen Katalog. Liegt einem von beiden Mannschaftsführern unterfertigtes Spielprotokoll vor entfällt die Strafe.

Beim zweiten Nichtantreten zu einem Ligaspiel erhält sie wiederum eine Strafe lt. Strafen Katalog.

b) Tritt eine Mannschaft in den letzten 2 Ligarunden nicht an, erhält diese eine Strafe lt. Strafen Katalog.

1.25. Manipulation

a) Sollte eine Unregelmäßigkeit / Schiebung / Manipulation in einem Ligaspiel nachgewiesen werden, so haben beide Mannschaften mit einer Geldstrafe lt. Strafen Katalog zu rechnen. Zudem sind sie letzter in der Ligatabelle und somit Fixabsteiger in die unterste Klasse.
b) Tritt eine Mannschaft nicht an, weil sie nichts mehr zu verlieren hat, erhält diese eine Strafe lt. Strafen Katalog (z.B. Mannschaft ist fix Erster und hilft einem möglichen Absteiger oder umgekehrt), außerdem wird diese als Letzter in der Ligatabelle geführt und ist somit Fixabsteiger in die unterste Klasse.
c) Der KEDSV behält sich weitere Maßnahmen (Verwarnungen, Ausschlüsse, Sportlersperren usw.) gegen beide Teams bzw. die Verantwortlichen (Teamkapitän) der Schiebung vor. Die Sperren / Ausschlüsse werden sofort nach Übermittlung der Schriftstücke an den Vereinsobmann/frau wirksam. Die Sportler der beiden Teams bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Strafgeldes gesperrt.
d) Jeder Sportler ist angehalten jegliche Manipulationen oder Versuche sofort nach der Wahrnehmung zu unterbinden bzw. den Vorstand darüber zu Informieren. Nur dann kann er/sie von den Strafen ausgenommen werden.
e) Sportler, die in der laufenden Saison in Manipulationen verwickelt sind, werden bei den Vereinsförderungen bzw. Einzel-Sportlerförderungen nicht berücksichtigt.

1.26. Bekleidung

a) Das Tragen von Vereinsoberbekleidung ist Pflicht!
b) Definition „Vereinsoberbekleidung“:

 Die Vereinsoberbekleidung muss Name bzw. Logo des aktuellen Vereins sichtbar enthalten sein.
 Keine Trägerleibchen bzw. ärmellose Vereinsoberbekleidung
 Keine bauchfreien Tops
 Keine Aufkleber, Sticker, …
 Keine Sponsoring Shirts anderer Verbände
 Sollten Lieferverzögerungen für die Vereinsoberbekleidung anfallen, oder der Sportler ist gerade neu angemeldet worden (max. 2 Wochen), so ist dies sofort dem sportlichen Leiter schriftlich mitzuteilen! In diesem Fall muss der Sportler ein einfarbiges T-Shirt ohne Logos und Aufschriften tragen.

c) Sollte ein Sportler ohne Vereinsoberbekleidung ein Ligaspiel bestreiten so ist dies auf dem Protokoll zu vermerken und wird mit einer Strafe lt. Strafen Katalog geahndet. Ausnahme bei Neuanmeldung eines Sportlers, dieser hat bis zur nächsten Spielbegegnung eine Vereinsoberbekleidung zu tragen, diese ist auch dem sportlichen Leiter schriftlich mitzuteilen! Sollten Lieferverzögerungen für die Vereinsoberbekleidung anfallen, so ist dies sofort dem sportlichen Leiter schriftlich mitzuteilen! In diesem Fall muss der Sportler ein einfarbiges T-Shirt ohne Logos und Aufschriften tragen.
d) Weitere Ausnahme: Sollte ein Sportler, der aus dem Dienst kommt oder in den Dienst geht, darf auch mit der Arbeitskleidung spielen. Es folgt keine Konsequenz seitens des KEDSV. Vereinsoberbekleidung ist verpflichtend!!!
e) Kopfbedeckung ist erlaubt, wenn aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist oder aus religiösen Gründen.
f) Definition „Kopfbedeckung“:

 Außer aus medizinischen Gründen (z.B. ein Hörgerät) ist das Tragen von Kopfhörern und Headsets während des Spiels verboten.

1.27. Protest

Der Protest wird nur schriftlich und unterschrieben per E-Mail entgegengenommen. Das zugehörige Protokoll ist auf der Homepage des KEDSV abrufbar. Es besteht auch die Möglichkeit, ein formloses Schreiben an die Ligaverwaltung e-liga@kedsv.at zu senden.

Dies muss folgendes enthalten:

 Name des Sportlers
 Verein des Sportlers
 E – Mail Adresse
 Telefonnummer
 Datum
 Grund für den Protest

Fallbeispiel – Zu zweit antreten

Heimmannschaft ist vollzählig, Gastmannschaft zu zweit aufgrund von krankheitsbedingten Sportlern, die Heimmannschaft lässt nicht verlegen, was ist zu tun?

Die Gastmannschaft fährt zu ZWEIT am Spieltag zur Heimmannschaft, bittet vor Ort nochmals um eine Spielverlegung. Sagt die Heimmannschaft auch dieses Mal nein, dann unterschreibt der Kapitän der Gastmannschaft das Spielprotokoll nur, wenn unter Vermerk Gastmannschaft folgender Text „Gastmannschaft zu zweit angetreten, Heimmannschaft wollte dennoch nicht verlegen. Bitte an den KEDSV für neue Terminvergabe“ eingetragen ist! Anschließend das Spielprotokoll an den sportlichen Leiter senden.

1.28. Auf-/ Abstieg, Bundesliga

a) Die Meister in den jeweiligen Klassen sind berechtigt in die höhere Klasse aufzusteigen. Der letzte der Kärntner Liga ist Fixabsteiger, der Erste jeder Ligagruppe oder Klasse ist Fixaufsteiger.
b) Der Sieger der Kärntner Liga ist zum Aufstieg in die Österreichische Bundesliga/Bundesländer-Cup berechtigt.
c) Der oder die Absteiger aus der Österreichischen Steel-Dart-Bundesliga sind nicht zum direkten Wiederaufstieg in die Bundesliga berechtigt. (Ausnahme: Gewinner in der Kärntner Liga)
d) Der Sieger der Kärntner-Liga ist grundsätzlich zur Teilnahme an der Bundesliga-Qualifikation verpflichtet. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Zweitplatzierten zu tauschen, wenn dieser an der Bundesliga-Qualifikation teilnehmen möchte. Jede Bundesligaqualifikationsmannschaft kann sich Sportler von Fremdvereinen ausleihen. Für die Einholung der Informationen beim Hauptverband ist der Kapitän selbst zuständig.
e) Die genauen Auf- bzw. Absteiger stehen erst nach der Bundesliga Qualifikation bzw. nach dem Anmeldeschluss fest.
f) Der Absteiger aus der Bundesliga spielt in der darauffolgenden Ligasaison in der Kärntnerliga. Wird eine Mannschaft in der Bundesliga disqualifiziert, spielt die Mannschaft ebenfalls in der darauffolgenden Saison in der Kärntnerliga.
g) Will die abgestiegene Mannschaft von der Bundesliga nicht in der Kärntnerliga spielen, so müssen diese Sportler des Teams in getrennten Teams spielen. D.h. 1 Sportler des BL-Teams pro Team

1.29. Tabelle

Das System im Datenzentrum ist eine eigens errechnete Tabelle, hinzu kommen die Strafen des KEDSV.

Die Mannschaft, die Strafpunkte in der laufenden Saison bekommen hat, aber auch Punktegleichheit hat, wird automatisch zurück gereiht.

D.h. Team A hat 20 Punkte und 1 Strafpunkt, ist in der Tabelle auf Platz 1; Team B hat ebenfalls 20 Punkte aber keinen Strafpunkt und ist in der Tabelle auf Platz 2, so steigt Team B in die nächste Klasse auf.

1.30. Datenzentrum

Für die Benutzung des Datenzentrums wird dem Mitgliedsverein ein Zugangsaccount mit Bestätigung der Verpflichtungserklärung über die Datenschutzrichtlinien zur Verfügung gestellt. Dieser Account verifiziert eindeutig den Benutzer und seine Aktivitäten innerhalb des Systems und ist verbandsintern als elektronische Unterschrift im Meldewesen zugelassen. (In diesem Fall brauchen wir keine Dokumente in Papierform)

Der Einstieg erfolgt entweder über die KEDSV Homepage oder über die Direkteingabe im Browser http://ligasystem.sportix.at/oedso/lsdbUser.php

Die Datenzentrumsschulung ist verpflichtend für jeden neuen Verein von einem Mitglied des Vereins zu besuchen. Die Termine hierzu werden bei der Delegiertenversammlung bekannt gegeben.

Die Anleitung ist auf der Homepage des KEDSV abrufbar.

WICHTIG: Für Änderungen der Stammdaten bei Mail Adresse des Kassiers und des Obmannes, Telefonnummern, oder sämtliches) im Datenzentrum muss die Ligaverwaltung informiert werden! Erfolgt dies nicht, werden die Daten, die am Anfang der Saison übermittelt wurden, verwendet!

Wird für den Zugangsaccount ein neues Passwort geordert, so wird dies ebenfalls lt. Abgaben Katalog verrechnet.

1.31. Formulare

Die Formulare sind auf der KEDSV Homepage unter Eingabe des Benutzernamens und des Passworts (Login) abrufbar. Diese Formulare werden immer wieder aktualisiert und sind am neuesten Stand. Wenn ein Sportler zB. einen Spielerpassantrag ausfüllen muss, ist immer das neueste von der Homepage zu verwenden! „Alte Formulare“ werden nicht angenommen! Ebenso müssen alle Formulare elektronisch ausgefüllt werden. Händisch ausgefüllte Formulare werden nicht angenommen und nicht verarbeitet!

Änderungen während der laufenden Saison Vorbehalten!