KÄRNTENS ERSTER DART SPORT VERBAND

Statuten

Es freut uns außerordentlich, dass Ihr den Wunsch habt, Kärntens Erstem Dart Sport Verband beizutreten.

Schritt 1:

Um einen Verein zu gründen, müssen sich 2 Personen zusammenfinden,die den Vereinsvorstand bilden. Das ist die Mindestvoraussetzung um nach österreichischen Vereinsrecht einen Verein anmelden zu können. Alle Infos zur Vereinsgründung findet Ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres.
 
Schritt 2:
Das Erlangen des Nichtuntersagungsbescheides. Nach ca. 2 Wochen erhält man von der Landessicherheitsdirektion den Nichtuntersagungsbescheid. Eine Kopie desselben sowie die Statuten eures Vereins,und ein Formloses Ansuchen zur Aufnahme sind dann per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  zu senden.
 

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen wird man Mitglied des KEDSV, und die Mitglieder des neuen Vereins sind ab sofort bei allen Turnieren des KEDSV spielberechtigt. In die Meisterschaft kann man allerdings nur zu Meisterschaftsbeginn (September) einsteigen. Anmeldeschluss dazu ist jährlich Mitte Juli.

Dies kurz zur Erklärung wie man Mitglied des KEDSV wird.

 

Sollten weitere Fragen oder Schwierigkeiten auftauchen stehen die Vorstandsmitglieder des KEDSV gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.